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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Wohnumfeldverbesserung oder Hilfsmittel
Wohnumfeldverbesserung

Bundessozialgericht sieht Deckenlifter als Hilfsmittel an

Die Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung sind danach ausgelegt, dass die häusliche Pflege so lange wie möglich sichergestellt werden kann bzw. den Betroffenen entsprechende Anreize gegeben werden, die vollstationäre Pflege zu umgehen.

Bei der Inanspruchnahme der ambulanten Pflege können beispielsweise die Leistungen Pflegegeld, Pflegesachleistung oder die Kombinationsleistung (Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung) gewährt werden. Pflegepersonen erhalten unter Umständen später eine höhere Rente, weil die Pflegeversicherung aufgrund der Pflegetätigkeit Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Während der Pflegetätigkeit ist eine ehrenamtliche ...

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Pflege Höherstufung

Antrag auf Höherstufung nach Aufforderung durch Pflegeheim

Pflegebedürftige haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Gewährung von vollstationären Pflegeleistungen. Je nach Pflegestufe, in die der Pflegebedürftige eingestuft wurde, wird ein entsprechender Leistungsbetrag von der zuständigen Pflegekasse gewährt.

Erhöht sich der Pflegebedarf, sollte grundsätzlich bei der zuständigen Pflegekasse ein sogenannter Höherstufungsantrag (Antrag auf Einstufung in eine ...

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Rechtmäßigkeit

Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen

Bereits im Jahr 2005 hat der Gesetzgeber einen Beitragszuschlag in der Gesetzlichen Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte eingeführt. Noch heute müssen sich die Gerichte mit der Rechtmäßigkeit des Beitragszuschlags, der 0,25 Prozent beträgt, befassen. Mit einem aktuellen Beschluss vom 02.09.2009 hat das Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1997/08 eine Verfassungsbeschwerde abgewiesen, die ein kinderloser Mann ...

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Arbeitsfreistellung bis zu sechs Monaten

Tritt bei einem nahen Angehörigen eine akute Pflegesituation auf, hat ein Beschäftigter seit Juli 2008 die Möglichkeit sich kurzfristig – bis zu zehn Arbeitstage – von der Arbeit befreien zu lassen (s. Pflege von Angehörigen, kurzzeitige Arbeitsverhinderung). Durch das Pflegezeitgesetz wird darüber hinaus auch eine längere Arbeitsfreistellung ermöglicht, die bis zu sechs Monate dauern kann. Bei dieser längerfristigen Freistellung spricht man ...

Weiterlesen: Pflegezeitgesetz | Freistellung bis zu sechs Monate

Ausland

Für Pflegeheim im Ausland werden keine Kosten erstattet

Die Soziale Pflegeversicherung sieht einen Anspruch auf stationäre Pflegeleistungen vor. Wechselt ein Versicherter allerdings von einem deutschen Pflegeheim, für das die Pflegekasse die Kosten übernommen hat, in ein ausländisches, besteht kein Kostenerstattungsanspruch. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 16.07.2009 unter dem Aktenzeichen C-208/07.

Zum Fall

Eine Versicherte, die bereits verstorben ist ...

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Pflege von Angehörigen

Arbeitsfreistellung bis zu 10 Arbeitstage

Mit dem 01.07.2008 wurde die Soziale Pflegeversicherung erstmals seit deren Einführung im Jahr 1995 in weiten Teilen reformiert. Ein absolutes Novum brachte das Pflegezeitgesetz, welches neben einer sechsmonatigen Freistellung von der Arbeit auch eine Freistellung bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung regelt.

Seit dem 01.07.2008 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, der Arbeit bis zu zehn Arbeitstage fern zu bleiben, wenn dies erforderlich ist ...

Weiterlesen: Pflege von Angehörigen | kurzzeitige Arbeitsverhinderung