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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Aufteilung Pflegezeit nicht möglich
Betreuung Pflegezeit

Pflegezeit kann nicht „gestückelt“ werden

Seit Juli 2008 haben Beschäftigte die Möglichkeit, sich von der Arbeit befreien zu lassen, um einen pflegebedürftigen, nahen Angehörigen in seiner häuslichen Umgebung zu pflegen. In diesen Fällen spricht man von der sogenannten „Pflegezeit“, welche bis zu einer Dauer von sechs Monten beansprucht werden kann. Die gesetzlichen Regelungen zur Pflegezeit sind im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) zu finden. Näheres kann unter: Pflegezeitgesetz, Arbeitsfreistellung bis zu sechs Monate nachgelesen werden.

Pflegezeit muss zusammenhängend beansprucht werden

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg musste über einen Streitfall entscheiden, in dem ein Arbeitnehmer die Pflegezeit von sechs ...

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Pflegezeit

Nur Verrichtungen werden auf volle Minuten gerundet

In der Sozialen Pflegeversicherung wurden für die Versicherten die Pflegestufen für die Zeit bis Dezember 2016 (ab Januar 2017 wird die Pflegebedürftigkeit nach Pflegegraden definiert) danach vergeben, in welcher Höhe ein täglicher Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich ist. Vorrangig für die Einstufung in eine Pflegestufe war dabei der Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege ...

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Leistungsbescheide können von Pflegekasse befristet werden

Seit der Umsetzung der letzten Pflegereform (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz), welche zum 01.07.2008 in Kraft getreten ist, haben die Pflegekassen die Möglichkeit, Leistungsbescheide zu befristen. Speziell kann eine Befristung bei der Bewilligung bzw. bei der Zuordnung zu einem Pflegegrad (bis 31.12.2016 zu einer Pflegestufe) erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (kurz: MDK) im ...

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Leistungsbeginn

Beginn von Pflegeleistungen

Der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung sieht eine Reihe an Leistungen vor, die im Falle von Pflegebedürftigkeit gewährt werden können. Im ambulanten Bereich können beispielsweise das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen oder die Kombinationsleistung gewährt werden. Im stationären Bereich sehen die Leistungsvorschriften beispielsweise die vollstationäre Pflegeleistungen und die Tages- und Nachtpflege vor.

Damit die zuständige Pflegekasse ...

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