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Helmut Göpfert

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Eckpunkte Pflegereform 2013

Geplante Verbesserungen Pflegeleistungen 2013

Bereits im November 2011 wurde beschlossen, dass der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung für die Zeit ab Januar 2013 um 0,1 Prozent angehoben wird. Damit wird der Beitragssatz ab 01.01.2013 von derzeit 1,95 auf 2,05 Prozentpunkte erhöht. Für Kinderlose ist mit dem Kinderlosenzuschlag von 0,25 Prozentpunkten dann ein Beitrag von 2,2 Prozentpunkten zu zahlen. Durch die Beitragssatzerhöhung wird den Pflegekassen ein Mehrbetrag von 1,1 Milliarden Euro zufließen.

Die Beitragssatzerhöhung hatte der Gesetzgeber unter dem Aspekt vorgenommen, dass die Leistungen – insbesondere für Demenzkranke – verbessert werden können. Am Mittwoch, 18.01.2012 wurden nun die Eckpunkte bekannt gegeben, welche Leistungen ab dem Jahr 2013 erhöht werden sollen. Bislang war immer die Forderung, dass Demenzkranke einen Zugang zu den Pflegestufen erhalten. Hierzu wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff entwickelt, nach dem dann die Pflegeleistungen nach Bedarfsgraden gestaffelt sind (s. auch: „Neudefinition des Begriffs Pflegebedürftigkeit“). Nach der Vorstellung der konkreten Leistungsverbesserungen werden jedoch die Demenzkranken auch im Jahr 2013 keinen Zugang zu den Pflegestufen erhalten.

Welche Leistungen sollen erhöht werden?

Nach den aktuellen Plänen sollen die Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz erhöht werden. Derzeit liegen die Leistungsbeträge bei Versicherten, deren Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist, bei monatlich 100 Euro. Versicherte mit einer im erhöhten Maße eingeschränkten Alltagskompetenz erhalten einen Leistungsbetrag von monatlich 200 Euro. Dieser Betrag kann für niedrigschwellige Betreuungsleistungen beansprucht werden.

Nach den aktuellen Vorhaben soll dieser Betrag bei Versicherten, die in keiner Pflegestufe eingestuft sind (der grundpflegerische Hilfebedarf also unter 46 Minuten täglich liegt), deutlich erhöht werden. Sofern der Demente von Angehörigen betreut wird, wird ein Pflegegeld in Höhe von 220 Euro bzw. bei der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz von 320 Euro geleistet. Wird der Versicherte von einem Pflegedienst betreut, können als Pflegesachleistung 325 Euro bzw. 425 Euro geleistet werden.

Ist der Versicherte in eine Pflegestufe eingestuft (mindestens Pflegestufe I), werden die Leistungsbeträge ebenfalls deutlich ausgeweitet. Derzeit steht einem dementen Versicherten der Pflegestufe I ein monatliches Pflegegeld von 235 Euro, zuzüglich der Betreuungsleistungen von 100 Euro bzw. 200 Euro (insgesamt also 335 Euro bzw. 435 Euro) zu. Diese Leistungsbeträge werden um 70 Euro erhöht, sodass ein monatlicher Leistungsanspruch von 405 Euro bzw. 505 Euro besteht.

In der Pflegestufe II beträgt das monatliche Pflegegeld aktuell 440,00 Euro. Hinzu kommen bei Dementen die Betreuungsleistungen von 100 Euro bzw. 200 Euro, insgesamt also 540 Euro bzw. 640 Euro. Ab dem Jahr 2013 ist geplant, dass die Leistungsbeträge um jeweils 85 Euro angehoben werden. Insgesamt besteht damit ein monatlicher Leistungsanspruch von 625 Euro bzw. 725 Euro.

Wird die Pflege durch einen Pflegedienst erbracht, besteht in der Pflegestufe I derzeit ein monatlicher Pflegesachleistungsanspruch von 450 Euro, zzgl. der Betreuungsleistungen also insgesamt von 550 Euro bzw. 650 Euro. Hier werden die Leistungsbeträge um 215 Euro erhöht, sodass ein Gesamtleistungsanspruch von 765 Euro bzw. 865 Euro besteht. In der Pflegestufe I beträgt der Sachleistungsanspruch derzeit 1.100 Euro monatlich, mit den Betreuungsleistungen also insgesamt 1.200 Euro bzw. 1.300 Euro. In dieser Pflegestufe wird der Leistungsbetrag um 150 Euro erhöht. Damit hat ein dementer Pflegebedürftiger ab dem Jahr 2013 einen Gesamtleistungsanspruch von bis zu 1.350 Euro bzw. 1.450 Euro.

Bei Versicherten der Pflegestufe III soll es keine Änderungen bei den Leistungsbeträgen geben.

Nimmt ein Pflegebedürftiger, der bislang Pflegegeld erhalten hat, die Kurzzeitpflege in Anspruch, soll künftig das Pflegegeld in halber Höhe weitergewährt werden. Dadurch soll erreicht werden, dass sich pflegende Angehörige schneller für eine Auszeit entscheiden können.

Thema Demenz

Das Thema „Demenz“ wird in Zukunft eine immer höhere Bedeutung einnehmen. Aktuell leben Deutschland 1,1 Millionen altersverwirrte Menschen. Diese Zahl wird voraussichtlich bis zum Jahr 2030 auf 1,7 Millionen steigen, in den nächsten 50 Jahren wird sich die aktuelle Anzahl sogar verdoppeln. Bereits mit der Pflegereform im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber auf diesen Umstand reagiert. Zum 01.07.2008 wurde der Leistungsanspruch von zuvor jährlich bis zu 460 Euro auf 1.200 Euro (100 monatlich) bzw. 2.400 Euro ausgeweitet.

Als die geplanten Reformpunkte am 18.01.2012 durch Jens Spahn (CSU), dem gesundheitspolitischen Sprecher der Unionsfraktion, vorgestellt wurden, kam sofort Kritik, sowohl von der Opposition als auch von den Verbänden. Bemängelt wurde vor allem, dass die Regierung für eine richtige Pflegereform keinerlei Ansatzpunkte hat. So wird weder die Pflegeberatung noch die Pflegeinfrastruktur ausgebaut. Die Sozialverbände zeigten sich enttäuscht, dass auch durch die Leistungsverbesserungen die Menschen mit Demenz und deren Angehörige weiterhin grundsätzlich benachteiligt sind.

Von den Kranken- und Pflegekassen kam ein positives Signal, dass die Leistungsverbesserungen begrüßt werden. Allerdings ist nicht nachzuvollziehen, weshalb die Reformvorhaben erst im Jahr 2013 umgesetzt werden sollen.

Autor: Daniela Plankl

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