Eingeschränkte Leistungsansprüche für Versicherten im Pflegegrad 1
Die Leistungsansprüche der Sozialen Pflegeversicherung orientieren sich seit dem 01.01.2017 nach Pflegegraden. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden von fünf Pflegegraden abgelöst. Die Pflegegrade drücken den Umfang aus, in dem ein Versicherter in seiner Selbstständigkeit und in seinen Fähigkeiten eingeschränkt ist. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, wobei gilt, je höher der Pflegegrad, desto höher der Grad der Pflegebedürftigkeit.
Die Pflegegrade werden danach festgelegt, welche Punktzahl ein Versicherter erreicht, die im Rahmen einer Begutachtung bestimmt wird. Die Punktzahl wiederum bestimmt sich nach einem festgelegten Begutachtungsinstrument ...