Pflegeversicherungsbeitrag ab 01.01.2019 bei 3,05 Prozent bzw. 3,3 Prozent
In den vergangenen Jahren musste der Gesetzgeber den Beitragssatz zur Gesetzlichen/Sozialen Pflegeversicherung bereits mehrmals anheben. Zum 01.01.2019 kommt es zu einer weiteren Beitragssatzerhöhung im Umfang von 0,5 Prozentpunkten. Mit der Beitragssatzerhöhung liegt der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung dann ab Januar 2019 bei 3,05 Prozent bzw. für kinderlose Versicherte bei 3,3 Prozent.
Die Beitragssatzerhöhung wird erforderlich, da die Pflegekassen den Berechnungen zufolge bis Jahresende etwa 3,1 Milliarden Euro an Defizit verbuchen. Die steigenden Ausgaben sind einerseits auf die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur zurückzuführen; hier ...