Urteil Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 20.06.2018, L 8 R 934/16
Mit Urteil vom 20.06.2018 entscheid das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen unter dem Aktenzeichen L 8 R 934/16, dass eine Content-Managerin, die im Social-Media-Bereich tätig ist, nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Damit hoben die Richter die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers auf, der die Auffassung vertrat, dass sowohl in der Renten- als auch in der Arbeitslosenversicherung ...