
Kreditinstitute achten bei der Bonitätsprüfung vor allem auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen. Vor diesem Hintergrund sollten Rentner eigentlich die perfekten Kunden sein. Ihre Rente ist weder von Krankheit noch von Arbeitslosigkeit bedroht, eine Insolvenz der gesetzlichen Rentenversicherung ist rechtlich nicht möglich. Und dennoch sind sie gegenüber Arbeitnehmern benachteiligt. Zwei Gründe sind ausschlaggebend: einerseits die oft geringe Rentenhöhe, andererseits schlichtweg das Alter und damit das Risiko eines Todesfalls, bevor der Kredit abbezahlt ist. Der Kreditratgeber www.kreditecheck.net erklärt, welche Möglichkeiten Rentnern bei der Kreditaufnahme bleiben:
Nicht wunschlos glücklich
Kreditbedarf entsteht auch nach dem ...
Private Darlehen in der Familie oder unter Freunden sind längst nicht nur ein Ausweg für hoffnungslose Fälle, denen die Banken längst den Geldhahn zugedreht haben. Brauchen Sohn oder Tochter Geld zum Beispiel für ihr Studium, und bei den Eltern ist genügend Vermögen vorhanden, müssen nicht zwingend die Banken daran verdienen. Der Kredit kann auch finanziell zum gegenseitigen Nutzen sein: Studierende profitieren von günstigeren Zinsen, als sie die Bank anbieten würde, und der Kreditgeber erhält ...
Beschäftigung von Altersrentnern und die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
Gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Besonderheiten sind jedoch dann zu beachten, wenn es sich bei dem Beschäftigten zugleich um einen Altersrentner handelt. Hinsichtlich der Beurteilung der Versicherungs- und Beitragspflicht im Zweig der Gesetzlichen Rentenversicherung haben sich bereits ...
Weiterlesen: SV-Rechtliche Beurteilung beschäftigter Altersrentner
Rechengrößen in der Sozialversicherung 2019
(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2019)
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
jährlich: 60.750,00 € - monatlich 5.062,50 €
Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
jährlich: 54.450,00 € - monatlich 4.537,50 €
Beitragsbemessungsgrenze ...
Ehrenamtliches Engagement durch Bundessozialgericht gestärkt
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Grundsatzurteil vom 16.08.2017 (Az. B 12 KR 14/16 R) über die versicherungsrechtliche Beurteilung des Inhabers eines Ehrenamtes entschieden. Hierbei wurde durch den 12. Senat des Bundessozialgerichts die Rechtsprechung zu Inhabern von Ehrenämtern entsprechend fortgeführt.
Es wurde dabei festgestellt, dass bei ehrenamtlichen Tätigkeiten kein spezielles Gegenseitigkeitsverhältnis, wie z ...
Rechengrößen in der Sozialversicherung 2018
(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2018)
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
jährlich: 59.400,00 € - monatlich 4.950,00 €
Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
jährlich: 53.100,00 € - monatlich 4.425,00 €