Unter welchen Voraussetzungen und welche Kreditkosten lassen sich steuerlich geltend machen?
Wer als Rentner oder Pensionär einen Kredit aufnimmt, tut dies unter anderen Bedingungen als in jungen Jahren. In der Regel steht für die Rückzahlung des Darlehens monatlich weniger Geld zur Verfügung als zur Zeit der Erwerbstätigkeit. Daher sollten Kreditangebote für Rentner per Online-Vergleich gründlich geprüft werden. Darüber hinaus kann es sich lohnen, zu sehen ob und inwieweit man die Kreditkosten steuerlich geltend machen kann. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Maßgeblich ist dabei vor allem der Grund, aus dem der Kredit aufgenommen wurde.
Nicht jeder Kredit kann von der Steuer abgesetzt werden. Lediglich die Kreditkosten für Kredite, die zur Erzielung von Einkünften aufgenommen wurden, zählen für den Fiskus.
Das Wichtigste vorweg: Ob ein Kredit bei der Steuer abgesetzt werden kann, hängt vor allem davon ab, was mit dem Kredit angeschafft wurde. Ein Ratenkredit, der für persönliche Zwecke genutzt wurde, kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Darüber hinaus kann niemals die Tilgungsleistung steuerlich geltend gemacht werden. Lediglich die Schuldzinsen und weitere mit dem Kredit in direktem Zusammenhang stehende Kosten können abgeschrieben werden.
Diese Kredite sind steuerlich absetzbar
Wer einen Kredit aufnimmt, um Investitionen zu gewerblichen bzw. beruflichen Zwecken zu tätigen, kann die Kreditzinsen von der Steuer absetzen. Oder anders formuliert: dient der Kredit dem Erzielen steuerpflichtiger Einkünfte, können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist in der Regel vor allem für Selbständige und Unternehmer interessant, die häufiger größere Beträge in Wirtschaftsgüter investieren, die über eine Bank oder ein Kreditinstitut finanziert werden. Aber auch Vermieter sollten um diese Möglichkeit wissen.
Immobilien- und Baufinanzierung
Wer eine Immobilie über einen Kredit finanziert und diese vermietet kann die Kreditzinsen steuerlich geltend machen. In diesem Fall kann die gesamte jährlich anfallende Zinssumme als Werbungskosten abgeschrieben werden. Auch weitere Kosten, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Kredit stehen, können abgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für eine Finanzierungsberatung oder mit dem Kredit in Zusammenhang stehende Gebühren. Wird nur ein Teil der Immobilie vermietet und ein Teil selbst bewohnt, können die Kreditkosten immer noch anteilig abgeschrieben werden. Auch die Kosten für einen Kredit, der zur Sanierung oder Modernisierung einer vermieteten Immobilie genutzt wird, können bei der Steuer angegeben werden.
Tipp: Besonders einfach wird es für Vermieter, wenn sie eine zum Teil vermietete und zum Teil selbstgenutzte Immobilie über zwei Kredite finanzieren. Der eine Kredit ist für den vermieteten Teil, der andere für den selbstgenutzten. Dies erleichtert die Arbeit an der Steuererklärung.
Wird eine Immobilie rein privat genutzt, können die Kreditkosten nicht steuerlich geltend gemacht werden. Befindet sich allerdings ein Arbeitszimmer im Haus, kann dieses anteilig abgesetzt werden. Dieser Punkt ist gegebenenfalls für Rentner interessant, die ihre Rente über einen Zuverdienst aufstocken.
Nicht die Tilgungsrate, doch die Kosten zur Beschaffung eines Kredits sowie die laufenden Zinsen sind steuerlich absetzbar – vorausgesetzt, der Kredit dient dem Erzielen steuerpflichtiger Einkünfte. Die Kreditkosten werden in der Regel als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben veranschlagt.
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Vermieter können die Kreditzinsen und weitere Kreditkosten für die vermietete Immobilie – auch wenn es um einen Kredit für die Sanierung oder Renovierung geht – bei der Steuer absetzen.
Kredit für die Zweitwohnung
Ist eine Wohnung als Zweitwohnsitz anerkannt, können die Kosten für die Finanzierung unter weiteren Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Die Wohnung muss darüber hinaus aus beruflichen Gründen angeschafft worden sein. Sie darf außerdem nicht den Lebensmittelpunkt darstellen und mindestens zehn Prozent der Kosten werden am Hauptwohnsitz gezahlt.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können neben den Kreditkosten folgende Kosten für die Zweitwohnung abgesetzt werden:
- Umzugskosten
- Nebenkosten
- Kosten für Stellplatz
- Rundfunkgebühren
- Gerichts- und Anwaltskosten
Im Hinblick auf eine Zweitwohnung können maximal 1.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Die Steuervorteile für Kreditnehmer im Überblick.
Autokredit
Autokredite können bei der Steuer abgesetzt werden, wenn das finanzierte Fahrzeug beruflich genutzt wird. Auch hier werden die Zinsen als Werbungskosten veranschlagt. Die Schuldzinsen können ohne Einschränkungen abgesetzt werden, wenn das Fahrzeug ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Finanzierung eines privaten Fahrzeugs, das für die Fahrten zum Arbeitsplatz genutzt wird, steuerlich geltend gemacht werden kann. Das Fahrzeug muss offiziell zum Betriebsvermögen eines Unternehmens bzw. eines Unternehmers gehören und beispielsweise für Fahrten zu Kunden oder zu Baustellen genutzt werden. Wer das Auto nicht nur beruflich, sondern auch privat nutzt, kann unter Umständen Kosten anteilig geltend machen. Es empfiehlt sich, ein detailliertes Fahrtenbuch zu führen.
Bildungskredit steuerlich absetzen
Auch die Kosten für Bildungskredite wie beispielsweise einen Studienkredit können bei der Steuer abgesetzt werden. Die Kreditzinsen, die bei der Rückzahlung nach dem Studium fällig werden, können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Sie werden einfach unter „Aufwendungen für die Berufsausbildung“ bei der Steuererklärung angegeben. Dabei gilt jedoch ein Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Kalenderjahr.
Die Schuldzinsen für einen Kredit für ein Zweitstudium können später als Werbungskosten, genauer gesagt unter Anlage N, als Fortbildungskosten geltend gemacht werden.
Dies gilt nicht für ohnehin zinsfreie Kredite wie die Studienhilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Wer über das BAföG jedoch seinen Master finanziert, kann dies teilweise steuerlich geltend machen. Denn das Master-BAföG wird als Einkommen deklariert.
Diese Kredite können nicht von der Steuer abgesetzt werden
Alle Kredite, die zu rein privaten Zwecken genutzt werden, können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Wer eine Reise, die Privatwohnung, die Einrichtung seines privat genutzten Hauses oder die Feier zur goldenen Hochzeit über einen Kredit finanziert, bekommt für die Kreditkosten keine Rückerstattung.
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