Anpassungsfaktor vom 01.07.2011 bis 30.06.2012
Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen die Entgeltersatzleistungen Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Versorgungskrankengeld ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums dynamisiert (erhöht) werden. Damit gewährleistet der Gesetzgeber, dass die Versicherten, die diese Entgeltersatzleistungen beziehen, an der wirtschaftlichen Entwicklung teilnehmen bzw. die Inflation ausgeglichen wird.
Der Dynamisierungssatz, welcher bei der ...