
Ringer eines Bundesligavereins sind Selbstständige
Nach obergerichtlicher Rechtsprechung sind Ringer eines Bundesligavereins als Selbstständige anzusehen. Das Landessozialgericht für das Saarland hatte sich mit seiner Entscheidung vom 12. November 2010 - Aktenzeichen: L 7 R 176/09, L 7 R 179/09 mit der Frage zu beschäftigen, ob zwei Ringer eines saarländischen Bundesligavereins als Arbeitnehmer des Vereins oder aber als Selbstständige anzusehen sind. Für den Fall, dass diese als Arbeitnehmer anzusehen sind, würden diese nämlich der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Saarländischer Bundesligaverein klagte
Ein saarländischer Sportverein, der mit seiner Ringerabteilung in der Deutschen Bundesliga im Ringen antritt, hatte bei der ...
Weiterlesen: Ringer waren nicht sozialversicherungspflichtig
Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen
Wie die Beiträge, welche zur Gesetzlichen und Privaten Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, steuerlich berücksichtigt werden können, wird ab dem Veranlagungsjahr 2010 im „Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen“ (kurz: Bürgerentlastungsgesetz) geregelt.
Bis zum Jahr 2009 konnten die Beitragsbelastungen für den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz steuerlich im ...
Die Gesundheitsreform 2011, GKV-FinG
Am 12. November 2010 hat der Bundesrat die Gesundheitsreform für das Jahr 2011 beschlossen. Die Gesundheitsreform ist im GKV-Finanzierungsgesetz (kurz: GKV-FinG) verankert und wurde mit der Mehrheit von Schwarz-Gelb verabschiedet. Zusammen mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) und dem Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften vom 29.07.2010 sollen in der Gesetzlichen Krankenversicherung merkliche Einsparungen ...
Rechengrößen in der Sozialversicherung 2011
(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2011)
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
jährlich: 49.500,00 € - monatlich 4.125,00 €
Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
jährlich: 44.550,00 € - monatlich 3.712,50 €
Beitragsbemessungsgrenze ...

Beratung im Sinne des Sozialgesetzbuchs
Der Gesetzgeber verpflichtet die Leistungsträger, die Versicherten über deren Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch zu beraten. Hierfür ist jeweils der Leistungsträger zuständig, gegenüber dem die Rechte geltend gemacht werden können bzw. die Pflichten zu erfüllen sind. Die gesetzliche Grundlage für die Beratungspflicht ist § 14 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I).
Bei der Beratung handelt es sich um eine Dienstleistung. Da es sich bei ...
Aufklärung nach § 13 SGB I
Das Recht auf Sozialleistungen darf nach der Intention des Gesetzgebers nicht vom Wissensstand der Betroffenen abhängig sein. Daher wurden die Leistungsträger, deren Verbände und sonstige öffentlich-rechtliche Vereinigungen verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten aufzuklären. Die gesetzliche Grundlage wurde in § 13 Erstes Buch Sozialgesetzbuch geschaffen.
Von der Aufklärungspflicht sind die Leistungsträger ...