
Urteil Hessisches Landessozialgericht vom 24.11.2016, Az. L 1 KR 157/16
Während für einen abhängig Beschäftigten eine Sozialversicherungspflicht besteht, sind für selbstständig Tätige keine Beiträge zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) durch den Auftraggeber zu entrichten. Teilweise gibt es bei den Beteiligten unterschiedliche Auffassungen, was die Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung zu einer selbstständigen Tätigkeit betrifft, weshalb über bestimmte Fälle die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit eine Entscheidung treffen müssen.
Das Vorliegen einer Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist in § 7 SGB IV (Viertes Buch Sozialgesetzbuch) definiert. Danach ...
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Urteil Hessisches Landessozialgericht vom 24.11.2016, L 1 KR 57/16
Beschäftigte unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Handelt es sich allerdings um Selbstständige, liegt keine Versicherungspflicht vor.
Teilweise weisen Tätigkeiten Merkmale auf, welche sowohl für eine Beschäftigung als auch für eine selbstständige Tätigkeit sprechen. In diesem Fall können die Beteiligten ...
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Der neue Anpassungsfaktor vom 01.07.2016 bis 30.06.2017
Entgeltersatzleistungen werden nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Bemessungszeitraums dynamisiert. Dies bedeutet, dass die Entgeltersatzleistungen der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst werden. Die Rechtsgrundlage für die Dynamisierung ist § 50 SGB IX.
Der Dynamisierungssatz wird jährlich bis spätestens 30. Juni vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekanntgegeben. Der Dynamisierungssatz gilt dann ...
Rechengrößen in der Sozialversicherung 2016
(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2016)
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
jährlich: 56.200,00 € - monatlich 4.687,50 €
Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
jährlich: 50.850,00 € - monatlich 4.237,50 €
Beitragsbemessungsgrenze ...
Was bei der Beschäftigung von Saisonkräften während der Erntezeit zu beachten ist
Wie jedes Jahr kommen auch in diesem Jahr wieder Erntehelfer aus ganz Europa um unsere Bauern bei der Ernte zu unterstützen. Durch den neuen, dieses Jahr eingeführten Mindestlohn wurden die sozialrechtlichen Voraussetzungen bei der Beschäftigung der Erntehelfer weiter ausgeweitet.
Europäische Erntehelfer
Zur Erntezeit kommen überwiegend saisonale Erntehelfer aus Ländern der Europäischen Union, hauptsächlich aus ...
Rechengrößen in der Sozialversicherung 2015
(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2015)
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
jährlich: 54.900,00 € - monatlich 4.575,00 €
Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung (Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
jährlich: 49.500,00 € - monatlich 4.125,00 €