Ringer eines Bundesligavereins sind Selbstständige
Nach obergerichtlicher Rechtsprechung sind Ringer eines Bundesligavereins als Selbstständige anzusehen. Das Landessozialgericht für das Saarland hatte sich mit seiner Entscheidung vom 12. November 2010 - Aktenzeichen: L 7 R 176/09, L 7 R 179/09 mit der Frage zu beschäftigen, ob zwei Ringer eines saarländischen Bundesligavereins als Arbeitnehmer des Vereins oder aber als Selbstständige anzusehen sind. Für den Fall, dass diese als Arbeitnehmer anzusehen sind, würden diese nämlich der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Saarländischer Bundesligaverein klagte
Ein saarländischer Sportverein, der mit seiner Ringerabteilung in der Deutschen Bundesliga im Ringen antritt, hatte ...