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Helmut Göpfert

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Die Gesundheitsreform im Jahr 2011

Am 12. November 2010 hat der Bundesrat die Gesundheitsreform für das Jahr 2011 beschlossen. Die Gesundheitsreform ist im GKV-Finanzierungsgesetz (kurz: GKV-FinG) verankert und wurde mit der Mehrheit von Schwarz-Gelb verabschiedet. Zusammen mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) und dem Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften vom 29.07.2010 sollen in der Gesetzlichen Krankenversicherung merkliche Einsparungen erzielt werden. Die Bundesregierung rechnet aufgrund dieser Gesetze für das Jahr 2011 mit Einsparungen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro und mit Mehreinnahmen aufgrund der Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes von etwa 8 Milliarden Euro. Für das Jahr 2012 wird mit weiteren Einsparungen im Umfang von etwa 4 Milliarden Euro gerechnet.

Während im GKV-Finanzierungsgesetz die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung für die nächsten zwei Jahre geregelt ist, werden die Regelungen des AMNOG zu vielschichtigen Änderungen und Neuordnungen im Arzneimittelbereich führen.

Hintergrund

Der Gesetzgeber hatte einen akuten Handlungsbedarf bei der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Aufgrund des medizinisch-technischen Fortschritts, aber auch aufgrund der demographischen Entwicklung steigen die Kosten im Gesundheitswesen kontinuierlich an. Die damit verbundenen strukturellen Probleme hätten für das Gesundheitssystem in den kommenden Jahren zu einem Milliardendefizit geführt. Dennoch war das Gesetz im Gesetzgebungsverfahren äußerst umstritten. Vor allem wurde bemängelt, dass künftige Beitragserhöhungen ausschließlich zu Lasten der Versicherten gehen und eine Abkehr von der solidarisch finanzierten Krankenversicherung erfolgt.

Auswirkungen

Das GKV-Finanzierungsgesetz hat auf verschiedenen Ebenen Auswirkungen, welche folgend näher beschrieben werden.

Arbeitnehmer und Rentner

Ab dem 01.01.2011 wird der solidarisch finanzierte Krankenkassenbeitrag von 14,9 Prozent (im Jahr 2010) auf 15,5 Prozent angehoben. Arbeitnehmer und Rentner werden, da diese den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent alleine – ohne Beteiligung des Arbeitgebers – tragen müssen, daher ab dem Jahr 2011 mit 8,2 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen belastet. Die Anhebung des Beitragssatzes bedeutet für die Arbeitnehmer und Rentner eine finanzielle Mehrbelastung von 2,6 Milliarden Euro.

Reichen ab dem Jahr 2011 einer Krankenkasse die Beiträge, welche über den allgemeinen Beitragssatz geleistet und über den Gesundheitsfonds an die Kassen verteilt werden, nicht mehr aus, muss diese die finanzielle Unterdeckung ausschließlich über Zusatzbeiträge erheben.

Dadurch, dass die Krankenkassen ab dem Jahr 2011 Zusatzbeiträge ohne eine gesetzlich bestimmte Obergrenze erheben dürfen, wird ein Sozialausgleich eingeführt. Dieser soll Geringverdiener vor einer finanziellen Überlastung, welche durch hohe Zusatzbeiträge entstehen kann, schützen. Lesen Sie hierzu: Zusatzbeiträge und Sozialausgleich.

Der Wechsel von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung wird ab dem Jahr 2010 wieder erleichtert. Bisher muss von einem Arbeitnehmer mit dem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze in drei Jahren überschritten werden, damit Krankenversicherungsfreiheit eintritt. Ab dem Jahr 2011 genügt es, dass die Versicherungspflicht in einem Jahr überschritten wird.

Arbeitgeber

Dadurch, dass der – solidarisch finanzierte – Beitragssatz um 0,6 Prozentpunkte angehoben wird, kommt auf die Arbeitgeber eine Beitragsmehrbelastung von 0,3 Prozentpunkten zu. Dies führt zu Mehrbelastungen von jährlich 2 Milliarden Euro.

Der Beitragssatz wird auf 15,5 Prozentpunkte festgeschrieben. Das bedeutet, dass künftig die Arbeitgeber einen Anteil von 7,3 Prozent zu tragen haben und der Beitragssatz von den Arbeitskosten entkoppelt wird.

Der Sozialausgleich, welcher zur Verhinderung von finanzieller Überlastung eingeführt wird, muss ab dem Jahr 2011 für die Arbeitnehmer von den Arbeitgebern umgesetzt werden. Dadurch kommt auf die Arbeitgeber ein Verwaltungsmehraufwand zu.

Krankenkassen

Durch die Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes erhalten die Krankenkassen ab dem Jahr 2011 Mehreinnahmen im Umfang von jährlich 6,3 Milliarden Euro.

Reichen einer Krankenkasse die Beiträge nicht aus, kann diese ab dem Jahr 2011 Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe erheben. Die Zusatzbeiträge werden nicht mehr prozentual anhand der beitragspflichtigen Einnahmen, sondern in Pauschbeträgen (Euro und Cent) erhoben. Die Acht-Euro-Grenze, bis zu der keine Einkommensprüfung bei Erhebung der Zusatzbeiträge erhoben werden musste, entfällt. Durch die erweiterte Möglichkeit, Zusatzbeiträge erheben zu können, gibt der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenkassen wieder mehr Beitragsautonomie, was zu mehr Wettbewerb führen soll.

Die Verwaltungskosten der Krankenkassen werden für die Jahre 2011 und 2012 auf die Ausgaben des Jahres 2010 begrenzt. Ausgenommen sind hier Mehraufwendungen, welche durch gesetzlich neu zugewiesene Aufgaben entstehen. Dadurch sollen pro Jahr 300 Millionen Euro eingespart werden.

Bisher war ein Mitglied, welches einen Wahltarif abgeschlossen hatte, für drei Jahre an die Krankenkasse gebunden. Selbst dann, wenn ein Sonderkündigungsrecht bestand, konnte kein Kassenwechsel erfolgen. Ab dem Jahr 2011 besteht nun ein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Krankenkasse einen Sonderbeitrag erhebt oder anhebt auch dann, wenn ein Wahltarif abgeschlossen wurde. Ansonsten gibt es bei Wahltarifen, welche einen Selbstbehalt und eine Krankengeldzahlung zum Inhalt haben, drei Jahre Mindestbindungsfrist, bei den übrigen Wahltarifen ein Jahr Mindestbindungsfrist. Bei Wahltarifen zu besonderen Versorgungsformen gibt es hingegen keine Mindestbindungsfrist.

Hat ein Versicherter von der Möglichkeit der Kostenerstattung Gebrauch gemacht, so sind diese ab dem Jahr 2011 nur noch ein Quartal an diese Wahl gebunden. Bei der Kostenerstattung dürfen die Krankenkassen nur noch maximal fünf Prozent an Verwaltungskosten in Abzug bringen.

Krankenhäuser

Die Berechnungsbasis für Krankenhausleistungen, die nicht mit DRG-Fallpauschalen vergütet werden, und für akutstationäre Krankenhausleistungen und die Krankenhausbudgets von psychosomatischen und psychiatrischen Einrichtungen wird in den Jahren 2011 und 2012 vermindert. Der Zuwachs der Grundlohnrate (Prozentsatz, um den die Löhne aller Beschäftigen in einem Jahr gestiegen sind) wird im Jahr 2011 um 0,25 Prozent und im Jahr 2012 um 0,5 Prozent gekürzt. Damit ergeben sich voraussichtliche Einsparungen für das Jahr 2011 im Umfang von 150 Millionen Euro und für das Jahr 2012 im Umfang von 300 Millionen Euro.

Das ursprüngliche Ziel, welches die Große Koalition (Vorgängerregierung) anvisiert hat, dass die Klinikpreise nicht mehr landesweit sondern bundesweit festgelegt werden, entfällt.

Für das Jahr 2011 wird der Abschlag für zum Vorjahr zusätzlich vereinbarte Leistungen – Mehrleistungen – um 30 Prozent reduziert. Dadurch ergeben sich Einsparungen von etwa 350 Millionen Euro. Ab dem Jahr 2012 wird die Höhe des Abschlags mit den Krankenkassen vertraglich vereinbart. Dadurch erwartet die Regierung Einsparungen von etwa 270 Millionen Euro.

Kassenärzte

Bei den Ausgaben für die Kassenärzte soll es zu Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich kommen. Das Honorar der Kassenärzte setzt sich aus drei Komponenten zusammen. Bei jeder Komponente wird eine Kürzung vorgenommen. Die erste Komponente ist der feste Punktwert. Dieser soll für die Jahre 2011 und 2012 auf dem Niveau von 2010 stabilisiert werden. Bei der Mengenkomponente – der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung der Kassenärztlichen Vereinigungen – darf der Behandlungsbedarf je Versichertem im Jahr 2011 und 2012 um höchstens 1,25 Prozent steigen. Durch diese Regelung erhalten die Kassenärzte zirka 120 Millionen Euro zusätzlich. Das Budget für extrabudgetäre Leistungen wird im Jahr nur um die Grundlohnrate (s. Krankenhäuser) steigen, welche wiederum um 0,25 Prozent gemindert wird. Im Jahr 2012 erfolgt eine Minderung um 0,5 Prozent.

Die Gesundheitsreform bestimmt auch, dass für die Jahre 2011 und 2012 für die unter- bzw. überversorgten Gebiete die Zu- bzw. Abschläge ausgesetzt werden. Zur Sicherung der Versorgung in den unterversorgten Gebieten können die Kassenärztlichen Vereinigungen an die Kassenärzte wieder Sicherungszuschläge zahlen.

Hausarztverträge

Bei den Hausarztverträgen werden die Vergütungen begrenzt, wodurch es – je nachdem, wie viele Versicherte sich in das Hausarztmodell eingeschrieben haben – zu Einsparungen bis zu 500 Millionen Euro kommen soll.

Vergütungsvereinbarungen, die die Krankenkassen mit den Hausärzten bezüglich der Hausarztverträge führen, dürfen nicht zu Zusatzbeiträgen bei den Krankenkassen führen. Mehrleistungen können nur dann vereinbart werden, wenn die dadurch erzielten Einsparungen und Effizienzreserven, die Mehraufwendungen finanzieren.

Hausarztverträge sind der zuständigen Aufsichtsbehörde der Krankenkasse vorzulegen, der eine zweimonatige Beanstandungsfrist eingeräumt wird.

Zahnärzte

Wie bei den Hausärzten werden auch bei den Zahnärzten Gesamtvergütungen und die Punktwerte für die zahnärztlichen Leistungen um die Grundlohnrate erhöht, wobei die Grundlohnrate im Jahr 2011 um 0,25 Prozent und im Jahr 2012 um 0,5 Prozent reduziert wird. Ausgenommen hiervon sind Leistungen der Früherkennung und Individualprophylaxe. Dadurch soll es im Jahr 2011 zu einem Einsparpotential von 20 Millionen Euro und im Jahr 2012 von 40 Millionen Euro kommen.

Bei Zahnärzten in den neuen Bundesländern werden die Punktwerte und die Gesamtvergütungen hingegen in den Jahren 2011 und 2012 um jeweils 2,5 Prozent angehoben.

Staat

Auch auf den Staat hat die Gesundheitsreform Auswirkungen. So wird der Bundeszuschuss im Jahr 2011 um 2 Milliarden auf insgesamt 15,5 Milliarden Euro erhöht. Der Sozialausgleich, welcher grundsätzlich über Steuermittel finanziert wird, verursacht im Jahr 2011 wahrscheinlich keine Kosten, da keine Kasse rechnerisch einen Zusatzbeitrag erheben muss. Für die Jahre muss die Finanzierung des Sozialausgleichs mit den Mitteln des Gesundheitsfonds erforlgen.

Jeweils im Oktober eines Jahres wird für das Folgejahr prospektiv ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag errechnet. Die Berechnung erfolgt durch das Bundesversicherungsamt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium. Anhand dieses errechneten durchschnittlichen Zusatzbeitrags wird der Sozialausgleich berechnet.

Für die Jahre 2012 bis 2014 geht die Bundesregierung davon aus, dass pro Jahr 2 Milliarden Euro für die Finanzierung des Sozialausgleichs ausreichend sind. Ab dem Jahr 2015 soll es weitere Bundesmittel für den Sozialausgleich geben, welche jedoch erst im Jahr 2014 bestimmt werden.

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