Änderungen bei geringfügigen Beschäftigungen ab 2013
Die aktuell gültigen Regelungen bei den geringfügigen Beschäftigungen, den sogenannten Minijobs, gelten bereits seit dem 01.04.2003. Seitdem handelt es sich um einen Minijob, wenn das monatliche Arbeitsentgelt 400,00 Euro nicht übersteigt. Aufgrund der Entwicklung der Löhne und Gehälter hat nun der Gesetzgeber reagiert und die Grenze ab 01.01.2013 von 400,00 Euro auf 450,00 Euro angehoben.
Ab Januar 2013 ergeben sich allerdings auch Änderungen, was die Rentenversicherungsfreiheit bzw. –pflicht bei den Minijobs anbelangt. Ebenfalls machen die Änderungen Übergangsregelungen erforderlich, welche folgend dargestellt sind.
Grundsatz ab Januar 2013
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