Die Mütterrente ab Juli 2014
Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz hat der Gesetzgeber ab 01.07.2014 die sogenannte Mütterrente eingeführt. Obwohl der Begriff „Mütterrente“ oftmals verwendet wird, handelt es sich um keine eigne Rentenart. Auch haben auf die neue Leistung nicht ausschließlich Mütter einen Anspruch; der Anspruch kann auch für Väter bestehen.
Hintergrund
Im Jahr 1992 wurde das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), in dem die Gesetzliche Rentenversicherung geregelt ist, eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt wurde für alle Kinder, die ab 01.01.1992 geboren sind, eine Kindererziehungszeit von drei Jahren festgesetzt. Für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder wird hingegen nur eine Kindererziehungszeit von einem Jahr ...