Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Vorsorgen

Die Sterbeversicherung

Der Tod ist teuer – zumindest für die Hinterbliebenen, die für eine würdige Trauerfeier und das Begräbnis sorgen. Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist bereits seit 2004 aus dem Leistungskatalog gestrichen. Im Vergleich zu den durchschnittlichen Beerdigungskosten von 6.000 bis 8.000 Euro war der bis 2003 gezahlte Betrag von 525 Euro für Mitglieder und 262,50 Euro für beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige aber ohnehin nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Wer sichergehen will, dass im Todesfall genügend Geld für den letzten Weg vorhanden ist und Angehörige sich nicht verschulden müssen, kann mit einer Sterbegeldversicherung vorsorgen – für sich selbst, aber auch für andere.

Vier Parteien sind am Vertrag beteiligt

Eine Sterbeversicherung wird zwischen einem Versicherungsunternehmen (Versicherer) und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen. Er schuldet den Beitrag und bestimmt den Vertragsinhalt. Es gibt aber zwei weitere Beteiligte, erklären die Versicherungsexperten von 9Brands: Da ist zunächst die Gefahrsperson oder Risikoperson. Das ist derjenige, dessen Tod den Versicherungsfall auslöst, also dessen Beerdigung finanziert werden soll. Gefahrsperson und Versicherungsnehmer können identisch sein, müssen es aber nicht. Bei einer Versicherungssumme bis 10.000 Euro (gewöhnliche Beerdigungskosten, sie werden durch eine Verordnung festgelegt) brauchen Sie nicht einmal die Zustimmung des Versicherten. Kinder können also für ihre Eltern eine Sterbeversicherung abschließen, ohne mit ihnen das unangenehme Thema Tod besprechen zu müssen. Außerdem gibt es einen Bezugsberechtigten. Das ist der Angehörige, der die Bestattung organisiert und bezahlt. Sind Versicherungsnehmer und Gefahrsperson identisch, lautet das Bezugsrecht auf jemand anderen, zum Beispiel auf die Kinder. Wird die Sterbeversicherung dagegen für eine andere Gefahrsperson genommen, ist der Versicherungsnehmer üblicherweise gleichzeitig Bezugsberechtigter.

Bei langer Laufzeit reichen geringe Beiträge

Die Sterbeversicherung ist vergleichbar mit einem Sparbuch, auf das man regelmäßig Geld einzahlt und das dort verzinst wird. Der Versicherer übernimmt das Risiko, dass der Tod unerwartet früh eintritt und Beerdigungskosten zu einem Zeitpunkt bezahlt werden müssen, zu dem noch nicht genug angespart ist. Der Beitrag enthält deshalb neben den Sparanteilen auch einen Risikoanteil, aus dem die frühen Leistungsfälle bezahlt werden. Je länger der Sparprozess dauert, desto geringer ist bei konstanter Versicherungssumme die Sparrate. Wer früh anfängt, zahlt also nur ein paar Euro monatlich. Tarife mit Gesundheitsprüfung und einer Wartezeit vor einer möglichen Leistung sind tendenziell günstiger, weil sie für gesunde Versicherte attraktiver sind. Das bedeutet einen geringeren Risikobeitrag. Die Pflicht zur Beitragszahlung ist normalerweise begrenzt, zum Beispiel auf ein Endalter 85 Jahre. Danach besteht der Versicherungsschutz bis zum Tod der Gefahrsperson beitragsfrei weiter.