
Für bestimmte Hilfsmittel werden Festbeträge eingeführt
Festbeträge ab 01.01.2005
Die Gesetzlichen Krankenkassen haben erstmals für sechs Hilfsmittelgruppen bundesweit einheitliche Festbeträge festgelegt, die seit dem 01. Januar 2005 in Kraft getreten sind. Bei den Festbeträgen handelt es sich um eine Erstattungsobergrenze. Das heißt, dass die Krankenkassen ihre Leistungspflicht mit der Zahlung des Festbetrages erfüllen, wenn ein Festbetrag festgesetz wurde.
Für diese Hilfsmittel gibt es Festbeträge
Für folgende Versorgungsbereiche wurden Festbeträge festgesetzt:
- Inkontinenz,
- Stoma,
- Sehhilfen,
- Einlagen,
- Hörhilfen und
- Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
In zwei Teilbereichen wurden zunächst keine Festbeträge festgesetzt ...