Hilfsmittel sind Gegenstände, die dazu beitragen, eine Krankheit zu behandeln, deren Folgen abzumildern oder Behinderungen auszugleichen. Die Hilfsmittel sind eine bedeutende Leistung im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
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Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.04.2015 (Az. B 3 KR 3/14 R)
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 05.04.2007 (Az. L 5 KR 151/06) entschieden, dass eine Perücke für Männer nicht in die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung fällt.
Im konkreten Fall hatte ein Versicherter, der 1963 geboren wurde, geklagt. Seit seiner Kindheit leidet er an einem völligen Haarverlust. Die Versorgung wurde durch die Krankenkasse mit der Begründung abgelehnt, dass eine „Haarersatz-Langzeitversorgung“ nur für Frauen, Kinder und Jugendliche in Betracht kommt. Daraufhin entgegnete der Kläger, dass unter anderem ein Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz des Verbots der ...
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