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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Keine Perücke für Männer

Hilfsmittel sind Gegenstände, die dazu beitragen, eine Krankheit zu behandeln, deren Folgen abzumildern oder Behinderungen auszugleichen. Die Hilfsmittel sind eine bedeutende Leistung im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Die Beiträge in dieser Kategorie enthalten zur Leistung „Hilfsmittel“ umfangreiche Informationen.


Perücke Männer

Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.04.2015 (Az. B 3 KR 3/14 R)

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 05.04.2007 (Az. L 5 KR 151/06) entschieden, dass eine Perücke für Männer nicht in die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung fällt.

Im konkreten Fall hatte ein Versicherter, der 1963 geboren wurde, geklagt. Seit seiner Kindheit leidet er an einem völligen Haarverlust. Die Versorgung wurde durch die Krankenkasse mit der Begründung abgelehnt, dass eine „Haarersatz-Langzeitversorgung“ nur für Frauen, Kinder und Jugendliche in Betracht kommt. Daraufhin entgegnete der Kläger, dass unter anderem ein Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz des Verbots der ...

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Hörgerät

Für bestimmte Hilfsmittel werden Festbeträge eingeführt

Festbeträge ab 01.01.2005

Die Gesetzlichen Krankenkassen haben erstmals für sechs Hilfsmittelgruppen bundesweit einheitliche Festbeträge festgelegt, die seit dem 01. Januar 2005 in Kraft getreten sind. Bei den Festbeträgen handelt es sich um eine Erstattungsobergrenze. Das heißt, dass die Krankenkassen ihre Leistungspflicht mit der Zahlung des Festbetrages erfüllen ...

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