Kasse muss für hochgradig Schwerhörige Lichtsignalanlage übernehmen
In einem aktuellen Urteil vom 29.04.2010 entschied das Bundessozialgericht, dass ein hochgradig Schwerhöriger einen Anspruch auf Kostenübernahme für eine Lichtsignalanlage gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung hat. Das Urteil wurde unter dem Aktenzeichen B 3 KR 5/09 R gesprochen.
Die Klage
Eine Versicherte, die an einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit leidet, beantragte bei ihrer Krankenkasse die ...