Hilfsmittel sind Gegenstände, die dazu beitragen, eine Krankheit zu behandeln, deren Folgen abzumildern oder Behinderungen auszugleichen. Die Hilfsmittel sind eine bedeutende Leistung im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
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Therapiedreirad zählt als Hilfsmittel im Sinne der GKV
Mit Urteil vom 17.12.2009 hat das Landessozialgericht Darmstadt unter dem Aktenzeichen L 8 KR 311/08 eine Krankenkasse dazu verpflichtet, für eine an einer Tetraspastik leidenden Versicherten ein Therapiedreirad zu zahlen.
Krankenkasse lehnte Kostenübernahme ab
Zu dem Klageverfahren kam es, da die Krankenkasse die Kostenübernahme für das Therapiedreirad ablehnte. Sie bezog sich dabei auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass Sport und Radfahren kein Grundbedürfnis darstellt. Daher ist sie auch nicht dazu verpflichtet, die Kosten für das Therapiedreirad zu übernehmen. Dass im Vorfeld die behandelnden Fachärzte bestätigten ...
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