Hilfsmittel sind Gegenstände, die dazu beitragen, eine Krankheit zu behandeln, deren Folgen abzumildern oder Behinderungen auszugleichen. Die Hilfsmittel sind eine bedeutende Leistung im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
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Krankenkasse muss für Blinde digitale Einkaufshilfe übernehmen
Am 03.12.2008 hat das Sozialgericht Detmold in einem Urteil (Az. S 5 KR 207/07) entschieden, dass eine Krankenkasse im Rahmen der Hilfsmittelgewährung für einen Blinden eine digitale Einkaufshilfe übernehmen muss. In dem Streitfall beantragte ein 37-jähriger Versicherter die Kostenübernahme für einen Einkaufsfuchs. Dies ist ein digitales Produkterkennungssystem. Die Leistungsgewährung für den Versicherten, der bereits seit seinem 15. Lebensjahr erblindet ist, lehnte die Krankenkasse jedoch ab.
Der Einkaufsfuchs
Das Basisgerät des Einkaufsfuchses wird in der Tasche oder am Gürtel getragen. Zusätzlich besteht das Gerät aus ...
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