Beschäftigte Juristen grundsätzlich versicherungspflichtig
Rechtsanwälte sind in der Regel nicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Für sie wird grundsätzlich die Altersvorsorge im Versorgungswerk für Rechtsanwälte, einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, sichergestellt. Nun musste das Sozialgericht Düsseldorf über die Frage entscheiden, ob eine Beschäftigte, die im Nebenberuf als Rechtsanwältin tätig ist, auch in der Beschäftigung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit ist.
Die Richter des Sozialgerichts Düsseldorf entschieden über eine Klage, in der eine beschäftigte Frau der Rentenversicherungspflicht in der allgemeinen Rentenversicherung unterworfen wurde. Die Klägerin ...