Folgend sind Beiträge, welche Themen aus dem Beitragsrecht und Versicherungsrecht der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) beinhalten.
Die überwiegende Anteil der Versicherten ist aufgrund einer Pflichtmitgliedschaft in der GRV versichert. Hinzu kommen noch die Versicherten, die sich freiwillig für einen Versicherungsschutz in der GRV entscheiden.
Unterschiedliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
Im Zuge der Einführung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuches (SGB VI) hat der Gesetzgeber ab dem Jahr 1992 die rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten ausgeweitet.
Mütter, deren Kinder vor dem 01.01.1992 geboren wurden, erhalten in ihrem Rentenversicherungskonto ein Jahr Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Für Kinder, die ab dem 01.01.1992 geboren wurden, erhält die Mutter drei Jahre in ihrem Rentenversicherungskonto als Kindererziehungszeit zugesprochen. Durch diese Regelung sah sich eine Mutter benachteiligt und klagte vor dem Sozialgericht Mainz. Über die Klage wurde am 14.03.2013 unter dem Aktenzeichen S 1 R 413/12 ein ...
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