Beitragserstattung von RV-Beiträgen schwierig
Eine Rückerstattung von Beiträgen, die zur Gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet wurden, ist für Selbstständige nur sehr schwer möglich. So kann die Hälfte der Beiträge dann erstattet werden, wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht und gleichzeitig auch kein Recht auf eine freiwillige Versicherung gegeben ist. Eine weitere Voraussetzung ist auch, dass mindestens zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht vergangen sind.
Dass eine Beitragsrückerstattung an strenge Vorschriften geknüpft ist, merkte auch ein Kläger, dessen Klage vom Hessischen Landessozialgericht mit Urteil vom 19.06.2007 (Az. L 2 R 142/07) abgewiesen wurde.
Klage eines ...