Weiter steigende Anzahl der Minijobber, die aufstocken
Bereits im Jahr 2008 hat die Minijob-Zentrale vermeldet, dass immer mehr geringfügig Beschäftigte (Minijobber) die Rentenversicherungsbeiträge aufstocken, um einen vollen Versicherungsschutz in der Gesetzlichen Rentenversicherung zu erlangen. Das ist das Ergebnis des Vierteljahresberichts der Minijob-Zentral, welches am 10.02.2009 veröffentlicht wurde.
Minijobber sind Arbeitnehmer, die einen monatlichen Verdienst erzielen, der 400 Euro im Monat nicht überschreitet. Diese Arbeitnehmer sind aufgrund der Beschäftigung, des so genannten Minijobs, auch nicht versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Nur der Arbeitgeber ist verpflichtet ...