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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Rentenkonten klären ist wichtiger denn je
Rentenberater

Notwendigkeit, rechtzeitig das Rentenkonto zu klären

Noch haben die Diskussionen bezüglich der Altersarmut und der Notwendigkeit von Riester-Renten kein Ende und werden es wahrscheinlich so schnell auch nicht haben. Spätestens seitdem das ARD-Magazin „Monitor“ im Januar 2008 aufgezeigt hat, dass ein Anspruch auf Riester-Rente mit einem Anspruch auf Grundsicherung verrechnet wird, geht die Angst nach einer möglichen Altersarmut durch Deutschland. Fragen, ob die momentane Altersvorsorge ausreichend ist, beschäftigt die Rentengeneration von morgen.

Altersarmut, die endlose Diskussion

Zwar hat die Bundesregierung kürzlich den Bürgern ein Wahlgeschenk unterbreitet und die Zwangsverrentung vor 63 Jahren ausgeschlossen, doch eine ...

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Recht

Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrer verfassungsgemäß

Nach den gesetzlichen Vorschriften sind selbstständig tätige Lehrer und Erzieher in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn diese im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Nun musste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Gesetzesvorschrift beschäftigen und beurteilen, ob durch die RV-Pflicht selbstständiger Lehrer das ...

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Beginn Mitgliedschaft

Statusfeststellungsverfahren hinlänglich bekannt

Wird die Sozialversicherungspflicht im Rahmen einer Betriebsprüfung oder eines Verwaltungsverfahrens der Krankenkasse festgestellt, beginnt nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen die Mitgliedschaft erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung. Hier ergeben sich ab dem 01.01.2008 Änderungen.

Mit dem Statusfeststellungsverfahren kann die Feststellung des Vorliegens einer Arbeitnehmereigenschaft oder einer Selbstständigkeit beantragt ...

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Rentner-Ehepaar

Das Kontoauszugsverfahren

Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, über die vom Rentner zu tragenden Krankenversicherungsbeiträge (Kassenbeitrag), die aus der Rente zu zahlen und bei der Rentenzahlung einzubehalten sind, zu entscheiden. Über diese Entscheidung müssen die Rentner von der Rentenkasse informiert werden. In der Vergangenheit erfolgte diese Information ausschließlich durch einen schriftlichen Bescheid.

Seit März 2005 haben die Rentenversicherungsträger die ...

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Kalender

Rentenversicherungsbeiträge werden ab 2008 nur noch eingeschränkt erstattet

Beitragserstattung bald passé

Wenn Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Beiträge) gezahlt wurden, obwohl eine Beschäftigung gar nicht sozialversicherungspflichtig ist, werden diese nach aktuellem Recht wieder komplett erstattet – und das auch über viele Jahre rückwirkend. Doch das soll sich ab dem Jahr 2008 ändern. Die Neuregelungen sehen vor, dass die Beiträge nur noch im Rahmen der ...

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Pflegeperson

RV-Pflicht von Pflegepersonen nur bei dauerhafter Pflegetätigkeit

Pflegetätigkeit muss dauerhaft erfolgen

Unter bestimmten Voraussetzungen sind nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert – s. Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen. Hierdurch möchte der Gesetzgeber die ehrenamtliche Tätigkeit honorieren, indem evtl. Lücken, die durch die Pflegetätigkeit entstehen können, geschlossen werden.

Dauerhaftigkeit der ...

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