Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Kassenzuständigkeit nicht gemeldeter Arbeitnehmer
Arbeitnehmer

Zuständige Krankenkasse für nicht gemeldete Arbeitnehmer

Hintergrund

Grundsätzlich können die Arbeitnehmer ihre Krankenkasse frei wählen. Übt ein Arbeitnehmer sein Wahlrecht nicht aus, hat der Arbeitgeber den versicherungspflichtig Beschäftigten bei der zuletzt zuständigen Krankenkasse anzumelden. In den Fällen, in denen vor Eintritt der Versicherungspflicht keine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse bestand, hat der Arbeitgeber den Beschäftigten bei einer wählbaren Krankenkasse anzumelden.

In Praxis kommt es jedoch vor, dass weder Arbeitnehmer, noch Arbeitgeber von dem Wahlrecht Gebrauch machen und keine „letzte Krankenkasse“ vorhanden ist. Für diese Fälle haben die Spitzenverbände der Krankenkassen, der ...

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Rentenberater

Notwendigkeit, rechtzeitig das Rentenkonto zu klären

Noch haben die Diskussionen bezüglich der Altersarmut und der Notwendigkeit von Riester-Renten kein Ende und werden es wahrscheinlich so schnell auch nicht haben. Spätestens seitdem das ARD-Magazin „Monitor“ im Januar 2008 aufgezeigt hat, dass ein Anspruch auf Riester-Rente mit einem Anspruch auf Grundsicherung verrechnet wird, geht die Angst nach einer möglichen Altersarmut durch Deutschland. Fragen, ob die momentane Altersvorsorge ...

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Recht

Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrer verfassungsgemäß

Nach den gesetzlichen Vorschriften sind selbstständig tätige Lehrer und Erzieher in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn diese im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Nun musste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Gesetzesvorschrift beschäftigen und beurteilen, ob dadurch das Grundrecht der Berufsfreiheit berührt ...

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Beginn Mitgliedschaft

Wird die Sozialversicherungspflicht im Rahmen einer Betriebsprüfung oder eines Verwaltungsverfahrens der Krankenkasse festgestellt, beginnt nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen die Mitgliedschaft erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung. Hier ergeben sich ab dem 01.01.2008 Änderungen.

Statusfeststellungsverfahren hinlänglich bekannt

Mit dem Statusfeststellungsverfahren kann die Feststellung des Vorliegens einer Arbeitnehmereigenschaft oder einer Selbstständigkeit beantragt ...

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Rentner-Ehepaar

Das Kontoauszugsverfahren

Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, über die vom Rentner zu tragenden Krankenversicherungsbeiträge, die aus der Rente zu zahlen und bei der Rentenzahlung einzubehalten sind, zu entscheiden. Über diese Entscheidung müssen die Rentner von der Rentenkasse informiert werden. In der Vergangenheit erfolgte diese Information ausschließlich durch einen schriftlichen Bescheid.

Seit März 2005 haben die Rentenversicherungsträger die Möglichkeit, von ...

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Kalender

Rentenversicherungsbeiträge werden ab 2008 nur noch eingeschränkt erstattet

Beitragserstattung bald passé

Wenn Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, obwohl eine Beschäftigung gar nicht sozialversicherungspflichtig ist, werden diese nach aktuellem Recht wieder komplett erstattet – und das auch über viele Jahre rückwirkend. Doch das soll sich ab dem Jahr 2008 ändern. Die Neuregelungen sehen vor, dass die Beiträge nur noch im Rahmen der Verjährungsfrist ...

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