Bemessungsgrundlage und Beitragshöhe für rentenversicherungspflichtige Pflegepersonen
Pflegepersonen sind unter bestimmten Voraussetzung in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Hierdurch sollen Lücken in der Altersversorgung vermieden werden. Die Beiträge hierfür werden durch die Pflegekasse übernommen, die die Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit übernimmt. Einzelheiten hierzu können Sie dem Artikel Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen (RV-Pflicht von Pflegepersonen) entnehmen.
Folgend sind die Werte ab dem Jahr 2002 beigefügt, die für die Beitragsbemessung zu Grunde gelegt werden (Bemessungsgrundlage). Gleichzeitig ist ersichtlich, in welcher Höhe Beiträge zur Rentenversicherung durch die Pflegekasse gezahlt werden.
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