
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 16.01.2009, Az. L 3 R 450/08
Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt eines Beschäftigten wird im Rahmen des Meldeverfahrens vom Arbeitgeber an die Krankenkasse gemeldet, welches diese unter anderem an den Rentenversicherungsträger weitermeldet. Das Arbeitsentgelt, aus dem dann die spätere Rente errechnet wird, ist dann im Rentenversicherungskonto ersichtlich.
Ist ein Arbeitnehmer der Auffassung, dass das gemeldete Arbeitsentgelt zu niedrig ist und nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, muss er hierfür die entsprechenden Beweise vorlegen. Hier ist eine reine Behauptung ohne entsprechende Nachweise nicht ausreichend. Zu diesem Ergebnis kam das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit ...
Rentenkonten sollten geklärt werden
Meist spielt das Rentenversicherungskonto bei den gesetzlich Rentenversicherten eher eine untergeordnete Rolle, gerade wenn es sich um jüngere Versicherte handelt. Die Rente ist noch in weiter Ferne und so sehen viele keine Notwendigkeit, dem Rentenversicherungsträger zeitnah sämtliche Zeiten zu melden, die für die spätere Rentenberechnung relevant sind. Doch auch das Rentenversicherungskonto bedeutet – wenn auch nicht sofort – bares Geld, erhält man aus ...
Schulabgänger sollten Ausbildungssuche melden
Die Schuljahre neigen sich dem Ende zu und viele Schüler starten in das Berufsleben. Doch nicht jeder Schulabgänger kann sofort nach dem Ende der Schulzeit eine Ausbildungsstelle antreten. Zwar erhalten Schulabgänger bei einer Meldung bei der Agentur für Arbeit kein Arbeitslosengeld; eine Meldung sollte dennoch erfolgen.
Auch wenn die Agentur für Arbeit während der Suche nach einer Ausbildungsstelle keine finanziellen Leistungen erbringen kann ...
Rentenrechtliche Berücksichtigung von Schule und Studium
Eine Schulausbildung und ein Studium wurden rentenrechtlich schon immer bewertet. Zumeist galten die Schule und das Studium als Anrechnungszeiten, welche die spätere Rente erhöhten. Und zwar auch dann, wenn während dieser Zeiten keine Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet wurden.
Im Jahr 1992 wurde die Berücksichtigung von einer Schulausbildung und einem Studium zum ersten Mal deutlich reduziert. Aktuell liegt die ...
Weiterlesen: Schule und Studium wird bei Rente bis zu acht Jahren berücksichtigt
Ab 11.08.2010 erweiterte Möglichkeiten für freiwillige Rentenversicherung
Wer in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit war, konnte sich freiwillig versichern. Die Möglichkeit wurde durch den Gesetzgeber allerdings auf die Personen beschränkt, die die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (60 Kalendermonaten) erfüllt hatten. Das bedeutet, dass eine freiwillige Rentenversicherung nicht möglich war, wenn erst für eine kurze Zeit – weniger ...
Weiterlesen: Recht auf freiwillige Rentenversicherung erweitert
Keine höhere Rente bei einem Studium im Gefängnis
Absolviert ein Versicherter der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Ausbildung, wird die Ausbildungszeit grundsätzlich als Anrechnungszeit gewertet. Dies hat zur Folge, dass dem Rentenversicherungskonto für Ausbildungszeiten, beispielsweise für eine berufliche Ausbildung, Hoch- oder Fachschulausbildung, zusätzlich Entgeltpunkte gutgeschrieben werden, die sich auf die spätere Rente rentenerhöhend auswirken.
Absolviert ein Strafgefangener ...
Weiterlesen: Ausbildung bei Strafgefangenen wird nicht anerkannt