Rentenbeitrag sinkt auf 19,6 Prozent
Am 16.11.2011 hat das Bundeskabinett die Senkung des Beitrages in der Gesetzlichen Rentenversicherung auf 19,6 Prozentpunkte beschlossen. Durch diese Beitragssatzsenkung in Höhe von 0,3 Prozent kommen im Jahr 2012 1,3 Milliarden Euro geringere Beitragsbelastungen zu, von denen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren.
Während Arbeitnehmer und Arbeitgeber von der Beitragssatzsenkung jeweils zur Hälfte (also jeweils 0,15 Prozentpunkte) profitieren, merken freiwillig Versicherte und Selbstständige, die in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, die Beitragssatzsenkung in voller Höhe.
Die Beitragssatzsenkung auf 19,6 Prozent wurde mit der Beitragssatzverordnung 2012 ...