Rentenrechtliche Berücksichtigung von Schule und Studium
Eine Schulausbildung und ein Studium wurden rentenrechtlich schon immer bewertet. Zumeist galten die Schule und das Studium als Anrechnungszeiten, welche die spätere Rente erhöhten. Und zwar auch dann, wenn während dieser Zeiten keine Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet wurden.
Im Jahr 1992 wurde die Berücksichtigung von einer Schulausbildung und einem Studium zum ersten Mal deutlich reduziert. Aktuell liegt die gesetzliche Grenze – Schulausbildung und Studium zusammen – bei maximal acht Jahren (96 Kalendermonate).
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hatte im Jahr 2005 eine großzügigere Anrechnung von Schulausbildung und Studium ermöglicht (vgl ...