Geringfügige Beschäftigungen erhöhen die Rente
Eine geringfügige Beschäftigung liegt dann vor, wenn das Arbeitsentgelt monatlich nicht mehr als 400,00 € beträgt. Aus dieser Beschäftigung fallen dann für den Minijobber keine Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) an.
Da aus der geringfügigen Beschäftigung keine Rentenversicherungsbeiträge abgezogen werden, glauben viele, das Arbeitsverhältnis hat demzufolge keine Auswirkungen auf ...