Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Beiträge

Beitragssatz der Rentenversicherung im Jahr 2021

Der Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung (Gesetzliche Rentenversicherung) wird im Kalenderjahr 2021 weiterhin 18,6 Prozent betragen. Damit ergibt sich keine Änderung im Vergleich zu den Vorjahren.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Beitragssatz im Kalenderjahr 2021 – ebenfalls unverändert – 24,7 Prozent.

Beitragssatz setzt Bundesregierung fest

Den Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung muss nach den gesetzlichen Vorschriften die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates festsetzen. Die Festsetzung erfolgt durch Rechtsverordnung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 09.12.2020 bekanntgegeben (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 11.12.2020), dass auch im Jahr 2021 der Beitragssatz bei 18,6 Prozent liegt.

Damit ergeben sich für die Versicherten grundsätzlich keine Änderungen, was die Beitragslast zur Gesetzlichen Rentenversicherung anbelangt, im Vergleich zum Vorjahr 2020. Dennoch entstehen für Versicherte ab Januar 2021 höhere Beiträge, die über ein sehr hohes Einkommen verfügen.

Im Jahr 2020 wurden die Beiträge maximal aus einem Betrag von 6.900 Euro in den alten bzw. 6.450 Euro in den neuen Bundesländern berechnet. Dadurch, dass die Beitragsbemessungsgrenze zum 01.01.2021 angehoben wird, werden ab Januar 2021 die Beiträge aus einem maximalen Betrag von 7.100 Euro in den alten bzw. 6.700 Euro in den neuen Bundesländern berechnet. Dies hat zur Folge, dass Versicherten mit einem Einkommen von mehr als 7.100 Euro/6.700 Euro monatlich höhere Beiträge von 37,20 Euro in den alten bzw. 46,50 Euro in den neuen Bundesländern leisten müssen. Diese höheren Beiträge teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte. Bei freiwillig Rentenversicherten muss der Mehrbetrag alleine vom Versicherten aufgebracht werden.

In den nächsten Jahren keine starke Beitragssatzerhöhung zu erwarten

Dadurch, dass auch im Jahr 2021 der Beitragssatz bei 18,6 Prozent gehalten wird, ist der Beitragssatz bereits im vierten Jahr in Folge unverändert. Auch in den nächsten Jahren ist keine starke Beitragssatzerhöhung zu erwarten. Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz hat der Gesetzgeber eine sogenannte Haltelinie vorgegeben mit der erreicht wird, dass bis zum Jahr 2025 der Beitragssatz der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht über 20,0 Prozentpunkte erhöht werden darf.

Weitere Beitragssätze der Sozialversicherung im Jahr 2021

  • Gesetzliche Krankenversicherung: 14,6 Prozent, zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag
  • Soziale Pflegeversicherung: 3,05 Prozent, ggf. zzgl. Kinderlosenzuschlag (0,25 Prozent)
  • Arbeitslosenversicherung: 2,4 Prozent

Bildnachweis: Blogbild: © liveostockimages - Fotolia | Beitragsbild: © Andrey Popov

Weitere Artikel zum Thema: