Genehmigungsverfahren von langfristigem Heilmittelbedarf
Zum 01.01.2017 wurde das Genehmigungsverfahren für einen langfristigen Heilmittelbedarf vereinfacht. Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung können damit zügiger und unbürokratischer mit Heilmitteln versorgt werden, wenn diese bereits über eine Zeitspanne von einem Jahr aufgrund einer schweren Schädigung, Behinderung oder chronischen Krankheit benötigt wurden.
Die Vereinfachungen kommen Versicherten zugute, die einen ...