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Helmut Göpfert

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Krankenhaus

Krankenkassen leisten 131 Millionen Euro an Kliniken

Wie ein aktueller Bericht des GKV-Spitzenverbandes verdeutlicht, leisteten die gesetzlichen Krankenkassen bisher 131 Millionen Euro an die Kliniken, welches diese für die Ausstattung mit Hygienepersonal verwenden müssen. Die Gelder fließen bereits seit dem Jahr 2013; das Hygienesonderprogramm läuft noch bis 2023. Bis zu diesem Jahr werden sich die Fördergelder auf mehr als 460 Millionen Euro belaufen.

Grundgedanke des Hygienesonderprogramms ist, dass die Krankenhäuser mit den Fördersummen einerseits qualifiziertes Hygienepersonal einstellen, andererseits aber auch den eigenen Ärzte und Pflegekräfte Fort- und Weiterbildungen im Hygienebereich finanzieren und auf externe Beratungen zugreifen. Auf die Fördergelder haben nur Krankenhäuser einen Anspruch, die die Voraussetzungen personeller und organisatorischer Art zur Verhinderung nosokomialer Infektionen bislang nicht erfüllen. Hierzu gehören in Deutschland etwa zwei Drittel aller Krankenhäuser.

Die Förderung

Von den bislang 131 Millionen Euro wurden etwa 86,8 Millionen Euro an die Kliniken überwiesen, da diese Vereinbarungen zur Beschäftigung von hygienebeauftragen Ärzten, Krankenhaushygienikern und Hygienefachkräften abgeschlossen haben. Dies erfolgte entweder über die Einstellung von neuen Hygienekräften oder über die Aufstockung von Teilzeitstellen. Dieser Bereich ist mit etwa zwei Dritteln der bislang geflossenen Gelder der größte Förderbereich.

Etwa 23,6 Millionen Euro wurden für die Fort- und Weiterbildung der Ärzte und Pflegekräfte verwendet.

Etwa 8,9 Millionen Euro haben die Krankenhäuser von den bislang geleisteten Fördergeldern für die Beratung durch externe Krankenhaushygieniker ausgegeben.

Etwa 12 Millionen Euro konnten noch keiner konkreten Maßnahme zugeordnet werden.

Sinn und Zweck des Hygieneprogramms

Sinn und Zweck des Hygieneprogramms ist, dass qualifiziertes Hygienepersonal in den Krankenhäusern beschäftigt werden soll und mit dem Förderprogramm dieses Ziel entsprechend gefördert wird. Das Infektionsschutzgesetz ist die Grundlage für das Hygieneprogramm. In diesem Gesetz sind Regelungen zur Sicherung der Hygienequalität in den Einrichtungen des Gesundheitswesens enthalten. Krankenhäuser sind danach gesetzlich verpflichtet, damit das Auftreten und die Weiterverbreitung von resistenten Krankheitserregern und nosokomialer Infektionen vermieden wird. Für die Kliniken sind die Empfehlungen der KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention), welche zur Verhinderung der nosokomialer Infektionen personelle und organisatorische Voraussetzungen vorschreibt.

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