Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sichert das Risiko der Krankheit für die Versicherten ab. Etwa 90 Prozent der Bevölkerung sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung entweder als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder im Rahmen einer Familienversicherung versichert. Ein Versicherungsschutz führt auch zu einem Anspruch auf die Leistungen, welche der Leistungskatalog der GKV vorsieht.
Folgend sind Beiträge zum Beitrags-, Versicherungs-, und Leistungsrecht und zu sonstigen Themen der GKV zu finden.
Ab Januar 2017 wurde Versicherungs- und Beitragspflicht neu geregelt
Ab Januar 2017 wurden Änderungen beim Krankenversicherungsschutz (KV-Schutz) von Waisenrentnern umgesetzt, welche zu finanziellen Entlastungen führen. Darüber hinaus wurde die Versicherungspflicht mit einem neuen Versicherungspflichttatbestand geregelt.
Die Neuregelungen wurden im Rahmen des E-Health-Gesetzes (Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) umgesetzt.
Bis zum Jahr 2016 wurde die Versicherungspflicht von Waisenrentner in der Gesetzlichen Krankenversicherung nach den Regelungen der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) beurteilt.
Ab dem 01.01.2017 wird die ...
Weiterlesen: Verbesserungen KV-Schutz für Waisenrentner