Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sichert das Risiko der Krankheit für die Versicherten ab. Etwa 90 Prozent der Bevölkerung sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung entweder als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder im Rahmen einer Familienversicherung versichert. Ein Versicherungsschutz führt auch zu einem Anspruch auf die Leistungen, welche der Leistungskatalog der GKV vorsieht.
Folgend sind Beiträge zum Beitrags-, Versicherungs-, und Leistungsrecht und zu sonstigen Themen der GKV zu finden.
Digitale Krankmeldung kommt ab 01.01.2021
Die Digitalisierung erfasst ab dem Jahr 2021 auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Der Bundestag hat am 24.10.2019 beschlossen, dass ab dem 01.01.2021 ein einheitliches und verbindliches Verfahren eingeführt werden soll, mit dem von den Ärzten die Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkassen digitalisiert übermittelt werden.
Hintergrund
Derzeit wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: AU-Bescheinigung) in vierfacher Ausfertigung gedruckt. Je eine Ausfertigung ist für den Arzt, für die Krankenkasse, für den Arbeitgeber und für den Versicherten selbst. Das „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ (TSVG) hat bereits eine Regelung ...
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