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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Rentenabschläge bei Renten wegen Erwerbsminderung

Bei Renten wegen Erwerbsminderung, zu denen die

zählt, wird ein Rentenabschlag in Abzug gebracht. Dieser erfolgt dann, wenn der Versicherte die Erwerbsminderungsrente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch nimmt.

Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente, ist jedoch auf maximal 10,8 Prozent begrenzt.

Weiterlesen: Abschlag bei Erwerbsminderungsrente

Rentenabschlag bei Renten wegen Todes

Bei Renten wegen Todes, wozu die

zählt, wird bei der Berechnung eine Minderung durch einen Rentenabschlag vorgenommen. Der Rentenabschlag wird dann in Abzug gebracht, wenn die/der Versicherte vor dem 63. Lebensjahr verstorben ist und noch keine Rente bezogen hat.

Höhe des Rentenabschlags

Der Rentenabschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat, um das die Rente vor dem 63 ...

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Aufstockung

Geringfügig Beschäftigte sind in der Sozialversicherung versicherungsfrei und zahlen somit keine Beiträge. In der Gesetzlichen Rentenversicherung besteht jedoch die Möglichkeit, auf die Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten.

Macht ein Beschäftigter, der eine geringfügige Beschäftigung ausübt – ein sogenannter Mini-Jobber – von seinem Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Gebrauch, zahlt er selbst den Differenzbetrag von dem Pauschbetrag von 15,0 Prozent, den ...

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Krankentagegeld

Seit 01.01.2008 kein Fortbestand der Versicherungsverhältnisse

Bisher führte der Bezug von Krankentagegeld von einem privaten Versicherungsunternehmen zum Fortbestehen von versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Seit dem 01.01.2008 hat der Gesetzgeber jedoch hier durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch eine Änderung vorgenommen.

Bisherige Regelung

Bisher galt ein Beschäftigungsverhältnis für die Dauer von längstens einem Monat als ...

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Versorgungsausgleich in der Gesetzlichen Rentenversicherung

Eine Ehescheidung hat auch Auswirkungen auf das Rentenkonto bei der Gesetzlichen Rentenversicherung. Durch einen sogenannten Versorgungsausgleich soll erreicht werden, dass beide Ehegatten nach durchgeführtem Versorgungsausgleich in der Ehe gleich hohe Versorgungsanrechte erworben haben. Hier wird also davon ausgegangen, dass die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften oder Aussichten auf eine Versorgung beiden Ehegatten zu ...

Weiterlesen: Versorgungsausgleich (Ehescheidung)

Bundesagentur für Arbeit hat neuen Betriebsnummern-Service

Seit Januar 2008 hat die Bundesagentur für Arbeit einen neuen Betriebsnummern-Service eingerichtet. Ab Anfang 2008 werden die Betriebsnummern von der zentralen Dienststelle in Saarbrücken, die bundesweit agiert, vergeben. Zusätzlich bietet die Dienststelle in Saarbrücken auch Arbeitgebern eine Beratung an.

Anschrift

Die zentrale Dienststelle hat folgende Anschrift:

Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit
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