• Sozialversicherungsbegriffe
    Sozialversicherungsbegriffe
Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Rentenabschläge bei Renten wegen Erwerbsminderung

Bei Renten wegen Erwerbsminderung, zu denen die

zählt, wird ein Rentenabschlag in Abzug gebracht. Dieser erfolgt dann, wenn der Versicherte die Erwerbsminderungsrente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch nimmt.

Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente, ist jedoch auf maximal 10,8 Prozent begrenzt.

Kontaktaufnahme für eine BeratungKontakt mit Rentenberatung aufnehmen

Haben Sie weitere Fragen zum Thema?
Wünschen Sie eine individuelle Beratung? Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Anmeldung NewsletterAnmeldung Newsletter

Sie möchten aktuelle Informationen zur Sozialversicherung erhalten? Dann melden Sie sich beim Newsletter von Rentenberatung-aktuell.de an.