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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Der Generationenvertrag der Gesetzlichen Rentenversicherung

In der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) werden mit den Beiträgen, die die Versicherten einzahlen, die laufenden Ausgaben gedeckt. Das bedeutet, dass keine Rücklagen aufgebaut werden, damit später die eigene Rente abgesichert ist.

Der Generationenvertrag hat also zur Grundlage, dass die Leistungen für die Rentner von den aktuellen Beitragszahlern gezahlt werden. Wenn die aktuellen Beitragszahler später Leistungen (z. B. eine Rente) abrufen, werden diese wiederum durch die dann aktuellen Beitragszahler durch deren Einzahlungen in die Rentenkasse geleistet. Daher basiert der Generationenvertrag auf dem sogenannten Umlageverfahren.

Vor- und Nachteile des ...

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Geringverdiener im Sinne der Sozialversicherung

Geringverdiener im Sinne der Sozialversicherung (SV) sind Personen, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und gleichzeitig ein monatliches Arbeitsentgelt erhalten, das monatlich 325,00 € nicht übersteigt. Bei den Personen, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, handelt es sich um Auszubildende oder Praktikanten.

Zu den Geringverdienern zählen ebenfalls Personen, die ein freiwilliges ökologisches Jahr (im Sinne des ...

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Angehörige Familienbetrieb

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung beschäftigter Angehöriger

Grundsätzlich wird, sofern eine Anmeldung eines beschäftigten Angehörigen bei der Krankenkasse eingeht, ein Statusfeststellungsverfahren in die Wege geleitet. Dass es sich um einen beschäftigten Angehörigen handelt ist erkennbar, weil auf der Meldung des Arbeitgebers hierfür eine entsprechende Angabe erfolgen muss.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg musste mit Urteil vom 26.10.2007 (Az. L 1 KR 92/07) in einem ...

Weiterlesen: Angehörige im Familienbetrieb sozialversicherungspflichtig

Geldscheine

Beitragstragung bei Geringverdienern

Grundsätzlich tragen die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn der sogenannte Zusatzbeitrag außer Acht gelassen wird, die Beiträge zur Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte.

In bestimmten Fällen trägt – sofern das Arbeitsentgelt sehr gering ist – der Arbeitgeber den vollen Beitrag alleine. Hier spricht man von sogenannten Geringverdienern.

Arbeitgeber trägt SV-Beiträge alleine

Der Arbeitgeber ...

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Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur muss Entscheidung im Statusfeststellungsverfahren akzeptieren

Allgemeines

Ist unklar, ob ein Auftragnehmer in seiner Tätigkeit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis beim Auftraggeber und somit sozialversicherungspflichtig ist, wird der versicherungsrechtliche Status im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens verbindlich geprüft. Dies erfolgt im Regelfall durch die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Bis zum Jahr 2004 war die Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht ...

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Pflegezeiten

Der Gesetzgeber honoriert für die spätere Rente, wenn Ehrenamtliche (ehrenamtliche Pflegepersonen) einen Pflegebedürftigen pflegen – s. hierzu Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen.

Zeiten vom 01.01.1992 bis 31.03.1995

Die Zeit, in der eine nicht erwerbsmäßige Pflege eines Pflegebedürftigen vom 01.01.1992 bis 31.03.1995 durchgeführt wurde, konnte diese auf Antrag bei der Pflegeperson als rentenrechtliche Berücksichtigungszeit anerkannt werden. Voraussetzung ...

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