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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Versorgungsausgleich in der Gesetzlichen Rentenversicherung

Eine Ehescheidung hat auch Auswirkungen auf das Rentenkonto bei der Gesetzlichen Rentenversicherung. Durch einen sogenannten Versorgungsausgleich soll erreicht werden, dass beide Ehegatten nach durchgeführtem Versorgungsausgleich in der Ehe gleich hohe Versorgungsanrechte erworben haben. Hier wird also davon ausgegangen, dass die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften oder Aussichten auf eine Versorgung beiden Ehegatten zu gleichen Teilen gehören.

Hat ein Ehegatte in der Ehe höhere Versorgungen erreicht, so muss er an den anderen Ehegatten soviel abgeben, dass nach dem durchgeführten Ausgleich die Versorgungsanrechte beider Ehegatten aus der Ehezeit gleichhoch sind. Hier spielt es keine Rolle, ob der Mann oder die Frau ausgleichsberechtigt ist.

Beratung durch Rentenberater

Im Zusammenhang mit einer Scheidung bekommen Sie von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern eine kompetente Beratung, z. B. wie der Versorgungsausgleich funktioniert, welche Versorgungen ausgeglichen werden, u. s. w.

Insbesondere ist es wichtig, dass zur weiteren Planung Ihrer späteren Altersversorgung das Konto bei der gesetzlichen Rentenversicherung geklärt ist, also alle relevanten rentenrechtlichen Zeiten gespeichert sind. Hierzu sollte Ihnen die zu erwartende gesetzliche Rente nach einer Ehescheidung anhand Ihrer bisherigen Erwerbsbiographie und des durchgeführten Versorgungsausgleichs bekannt sein.

Durch Erstellung von Rentengutachten durch Rentenberater erhalten Sie eine Grundlage für die weitere Planung der privaten Altersvorsorge.

Kontaktieren Sie die Rentenberatung Helmut Göpfert.