Der Generationenvertrag der Gesetzlichen Rentenversicherung
In der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) werden mit den Beiträgen, die die Versicherten einzahlen, die laufenden Ausgaben gedeckt. Das bedeutet, dass keine Rücklagen aufgebaut werden, damit später die eigene Rente abgesichert ist.
Der Generationenvertrag hat also zur Grundlage, dass die Leistungen für die Rentner von den aktuellen Beitragszahlern gezahlt werden. Wenn die aktuellen Beitragszahler später Leistungen (z. B. eine Rente) abrufen, werden diese wiederum durch die dann aktuellen Beitragszahler durch deren Einzahlungen in die Rentenkasse geleistet. Daher basiert der Generationenvertrag auf dem sogenannten Umlageverfahren.
Vor- und Nachteile des Generationenvertrags
Der Generationenvertrag hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Die Flexibilität des Rentensystems, in welchem unvorhergesehene Situationen auftreten können, ist damit sehr hoch. So konnten mit dem Umlageverfahren in der Vergangenheit Krisenzeiten – z. B. die Weltwirtschaftkrise, Währungsreformen oder Inflationen – im Sinne der Rentner durchstanden werden.
Aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung und der steigenden Lebenserwartung ergeben sich aktuell jedoch Herausforderungen für die Gesetzliche Rentenversicherung, die der Gesetzgeber durch zahlreiche Reformen (z. B. Altersgrenzenanpassungsgesetz) versucht abzumildern. Hinzu kommt noch die stetig sinkende Bevölkerungszahl und das immer größere Missverhältnis zwischen jung (Beitragszahlern) und alt (Rentenbezieher).
Private Vorsorge immer wichtiger
Durch die letzten Rentenreformen kristallisiert sich immer mehr heraus, dass die Gesetzliche Rentenversicherung zwar weiterhin eine der wichtigsten Säulen der Altersversorgung ist, jedoch auch die private Vorsorge immens wichtig ist.
Gesetzliche Rentenversicherung
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