Urteil Bayerisches Landessozialgericht vom 31.10.2013, 17 U 180/12
Das Bayerische Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 31.10.2013 (Az. 17 U 180/12) entschieden, dass ein Unternehmer, der seine Geschäftsfahrt unterbricht, um sein sonst überwiegend privat genutztes Fahrzeug zu waschen und sich dabei verletzt, keinen Arbeitsunfall im Sinne des Gesetzes erleidet.
Zur Sachlage
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen selbstständigen Drogerieinhaber, der neben seiner Drogerie noch eine Praxis für medizinische Fußpflege sowie eine angegliederte Lotto-Annahmestelle betreibt. Um Hausbesuche im Rahmen der medizinischen Fußpflege durchzuführen, benutzte er sein Privatfahrzeug.
Der Unfall, über den zu entscheiden war ...