Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege tritt am 01.10.2005 in Kraft
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Kinder wird ausgebaut. Künftig sind auch Kinder in Tagespflegestellen bzw. bei Tagesmüttern gegen Unfälle gesichert. Bisher beschränkte sich der Versicherungsschutz auf Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten.
Kinder sind in Zukunft beim Aufenthalt sowie auf dem Weg zur und von einer Tagespflegestelle bzw. einer Tagesmutter unfallversichert. Durch die neue Regelung wird eine Gleichstellung verschiedener Kinderbetreuungs-formen erreicht. Zugleich wird hiermit ein weiterer Beitrag für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geleistet.
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Der Versicherungsschutz ist ...