Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 07.04.2015, L 6 U 11/15
Die Fahrten zur und von der Arbeitsstelle stehen unter dem Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Ereignet sich auf diesen Wegen ein Unfall, werden die Leistungen erbracht, die der Leistungskatalog der Gesetzlichen Unfallversicherung vorsieht. Auch Fahrten, in denen für die Arbeitswege eine Fahrgemeinschaft gebildet wird, sind gesetzlich unfallversichert.
In einem Beschwerdefall hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt allerdings den Unfallversicherungsschutz verneint, in dem ein Arbeitnehmer bereits zu Hause angekommen ist, allerdings mit seinem Auto nochmals zur Firma fuhr, um einen Arbeitskollegen nach Hause zu fahren. Die Entscheidung hat das ...