Pflegepersonen sind auf Weg der Hin- und Rückreise unfallversichert
Pflegepersonen, die eine Pflegeperson im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung ehrenamtlich pflegen, genießen einen Sozialversicherungsschutz. So sind die Pflegepersonen beispielsweise rentenversichert, wenn sie die Pflege mindestens 14 Stunden wöchentlich ausüben und keine Erwerbstätigkeit oder selbstständige Tätigkeit im Umfang von mehr als 30 Stunden wöchentlich ausüben.
Während der Pflegetätigkeit besteht auch ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Ereignet sich während der Pflege also ein Unfall, handelt es sich um einen sogenannten Arbeitsunfall, für den der gesetzliche Unfallversicherungsträger mit Leistungen aufkommt. Gleiches gilt auch für ...