Unfallversicherungsschutz trotz illegaler Beschäftigung
Der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichtes (LSG) hat jetzt ein Urteil zur Unfallversicherung von abhängig Beschäftigten gefällt, das aufhorchen lässt. Danach steht auch solchen Arbeitnehmern, die ihre Tätigkeit illegal ausüben, der Schutz der Unfallversicherung zu.
In dem Fall, über den die Richter des Landessozialgerichts zu urteilen hatten, handelte es sich um eine schwere Verletzung durch die Einwirkung von elektrischem ...