Sozialgericht Mainz vom 21.03.2013, Az.: S 10 U 48/11
Das Sozialgericht Mainz hat mit Urteil vom 21.03.2013 (Az. S 10 U 48/11) entschieden, dass ein Impfschaden, welchen die Klägerin nach einer Schweinegrippeimpfung erlitten hat, als gesetzlicher Arbeitsunfall zu werten ist. Mit dem Urteil hoben die Richter die ablehnende Entscheidung des Unfallversicherungsträgers aus.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine Kinderkrankenschwester, die seit dem Jahr 2009 im Zentrum für Kinder- und ...