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Rentenberater
Helmut Göpfert

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D-90614 Ammerdorf

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GKV-Versichertenentlastungsgesetz | GKV-VEG
Geldscheine

Das Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mit dem „Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (kurz: „GKV-Versichertenentlastungsgesetz“ bzw. „GKV-VEG“) setzt der Gesetzgeber einige Punkte um, mit denen die Versicherten ab dem Jahr 2019 finanziell entlastet werden. In diesem Zuge werden jedoch die Arbeitgeber und die Rentenversicherungsträger finanziell belastet.

Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz hat der Bundestag am 18.10.2018 in zweiter und dritter Lesung beschlossen und wird – nachdem sich auch der Bundesrat am 23.11.2018 mit dem Gesetzesentwurf beschäftigt – am 01.01.2019 in Kraft treten. Die Länderkammer muss dem ...

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Zusatzbeitrag 2019

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag beträgt ab 01.01.2019 0,9 Prozent

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen von ihren Versicherten Zusatzbeiträge erheben, sollten die Zuweisungen aus dem allgemeinen Beitragssatz (der bei 14,6 Prozent liegt) nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken. Den Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse individuell entsprechend ihres Finanzbedarfes fest. Der Zusatzbeitrag muss von den Mitgliedern einkommensabhängig geleistet werden.

Neben den kassenindividuellen ...

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Beitragssatz

Finanzierung des Zusatzbeitrages erfolgt wieder paritätisch

Der allgemeine Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab dem 01.01.2019 weiterhin – wie bereits in den Vorjahren – 14,6 Prozentpunkte. Dieser Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen einheitlich und wird vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Beiträge, welche sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent errechnen, werden schon immer paritätisch – also jeweils zur Hälfte – von den ...

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Beiträge 2018

Regelungen zur Beitragsfestsetzung ändern sich zum 01.01.2018

Mit dem sogenannten Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) hat der Gesetzgeber auch Änderungen bei der Festsetzung der Beiträge für freiwillig Krankenversicherte zum 01.01.2018 vorgenommen. Die Änderungen sehen vor, dass die Beitragsfestsetzung zur freiwilligen Krankenversicherung ab dem Jahr 2018 zunächst vorläufig erfolgt, solange der aktuelle Einkommensteuerbescheid nicht vorgelegt werden kann bzw. nicht vorgelegt ...

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Zusatzbeitrag Krankenkassen

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag sinkt auf 1,0 Prozent

Die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung werden mit zwei verschiedenen Beitragssätzen erhoben. Dies sind einerseits der allgemeine Beitragssatz, andererseits der Zusatzbeitrag.

Der allgemeine Beitragssatz, welcher solidarisch von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird, wurde ab dem Jahr 2015 gesetzlich festgeschrieben. Dieser Beitragssatz liegt für alle gesetzlichen Krankenkassen bei 14,6 Prozent. An diesem ...

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Arbeitslos

Änderung treten zum 01.08.2017 in Kraft

Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) sind Personen in der Gesetzlichen Krankenversicherung in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beziehen, versicherungspflichtig.

Die Versicherungspflicht und damit der Krankenversicherungsschutz (KV-Schutz) besteht auch während einer Sperrzeit ab Beginn des 2. Monats bis zur zwölften Woche. Eine Sperrzeit wird unter ...

Weiterlesen: KV-Schutz | Sperrzeit Arbeitslosengeld