Kinder-Krankengeld für mehr als 10 Arbeitstage für faktisch Alleinerziehende
Versicherte haben Anspruch auf Kinder-Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass Versicherte zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres versicherten und erkrankten Kindes der Arbeit fern bleiben müssen. Näheres hierzu können Sie unter Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes nachlesen.
Dauer des Anspruchs
Der Anspruch auf das Kinder-Krankengeld besteht für Versicherte grundsätzlich für zehn Arbeitstage pro Kind. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 20 Arbeitstage pro Kind.
Sind mehrere Kinder vorhanden ist der Gesamtanspruch auf 25 Arbeitstage bzw. bei Alleinerziehenden auf 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr ...