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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

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Fax: 09127-90 41 86

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Kinder-Krankengeld mehr als 10 Tage | faktisch Alleinerziehende

Die Entgeltersatzleistung "Krankengeld" ist eine wichtige und bedeutende Leistung, welche die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leisten kann. Damit werden die wirtschaftlichen Einnahmen der Versicherten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit sichergestellt.

Die folgenden Beiträge enthalten umfangreiche Informationen (Infos) über das Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenversicherung.


Alleinerziehende

Kinder-Krankengeld für mehr als 10 Arbeitstage für faktisch Alleinerziehende

Versicherte haben Anspruch auf Kinder-Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass Versicherte zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres versicherten und erkrankten Kindes der Arbeit fern bleiben müssen. Näheres hierzu können Sie unter Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes nachlesen.

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Krankengeld

Eine Urlaubsabgeltung führt nicht zum Ruhen des Krankengeldes

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 30.05.2006 (Az. B 1 KR 26/05 R) entschieden, dass ein Anspruch auf Krankengeld nicht ruht, wenn der Arbeitgeber noch eine Urlaubsabgeltung zahlt – s. auch Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Weiterlesen: Urlaubsabgeltung | kein Ruhen des Krankengeldes

Krankengeld

Kein Krankengeldanspruch aufgrund Familienversicherung über Ehefrau

Ein Versicherter hat nach einem beendeten Arbeitsverhältnis keinen Anspruch auf eine Krankengeldzahlung, wenn eine Versicherung über die Ehefrau (eine sogenannte Familienversicherung) besteht. So hat das Bayerische Landessozialgericht mit Urteil vom 02.01.2007 (Az. L 4 KR 290/06) entschieden.

Weiterlesen: Kein Krankengeld bei Familienversicherung über Ehefrau

Geldscheine, Münzen

Krankengeldanspruch mit zeitlicher Befristung

Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen sieht die Zahlung von Krankengeld vor – s. Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Weiterlesen: Krankengeld wird nur befristet gewährt