Landesarbeitsgericht Köln vom 02.11.2011, S 9 SA 1581/10
Arbeitnehmer haben im Falle einer Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber einen Entgeltfortzahlungsanspruch für die Dauer von bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage). Die Arbeitsunfähigkeit ist durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen. Sollte der Arbeitgeber Zweifel am Bestehen der nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit haben, muss dieser den Beweis erbringen, dass keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Das Landesarbeitsgericht Köln hatte über einen Rechtstreit zu entscheiden, in dem der Arbeitgeber eines mittlerweile entlassenen KfZ-Prüfingenieurs das Bestehen dessen Arbeitsunfähigkeit anzweifelte. Der Arbeitnehmer wurde aufgrund eines Infekts für die Dauer ...