Schadenersatz bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
Wenn sich ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber krank meldet, muss eine Arbeitsunfähigkeit auch vorliegen. Arbeitet ein Arbeitnehmer während des Zeitraumes, für den er sich krank gemeldet hat dennoch, muss er mit Schadenersatzansprüchen durch den Arbeitgeber rechnen. Das entschied in einem aktuellen Urteil vom 20.08.2008 das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 7 SA 197/08).
Arbeitgeber bekam Recht
In dem Klagefall, über den das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zu entscheiden hatte, hatte sich ein Post- und Zeitungszusteller bei seinem Arbeitgeber krank gemeldet. Als Vertretung sprang seine Ehefrau ein. Der angeblich Kranke wurde jedoch dabei beobachtet, wie er seiner ...