Lücke in AU-Bescheinigung, kein durchgehender Krankengeldanspruch
Bei einer Lücke in der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Krankengeld (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 13.02.2013, L 9 KR 259/10).
Da die Zahlung von Krankengeld immer abschnittsweise durchgeführt wird, ist durch die Krankenkassen für jeden einzelnen Bewilligungsabschnitt neu zu prüfen ob die leistungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Krankenkasse wird allerdings nur die erneute Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Anlass nehmen um über die weiteren rechtlichen Voraussetzungen eines Krankengeld-Anspruches und sogar über das, evtl. auch vorläufige, Ende der Krankengeldbezugszeit zu entscheiden. Bringt der ...