Krankengeldzahlung auch über Ende des Arbeitslosengeldanspruchs hinaus
Das Bundessozialgericht bestätigte mit Urteil vom 02.11.2007 (Az. B 1 KR 38/06 R), dass auch dann Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden muss, wenn die Arbeitsunfähigkeit noch während einer Zahlung von Arbeitslosengeld eingetreten ist und über das Ende des Arbeitslosengeldanspruchs andauert.
Krankenkasse lehnte Krankengeldzahlung ab
Ein Versicherter war seit dem 31.05.2005 von seinem behandelnden Nervenarzt arbeitsunfähig geschrieben. Da er zu dieser Zeit arbeitslos war, zahlte die Agentur für Arbeit zunächst Arbeitslosengeld. Die Zahlung wurde jedoch mit dem 06.06.2005 eingestellt, da an diesem Tag der Anspruch auf das ...