Ausschluss Krankengeldzahlung auch bei Null-Euro-Rente
Die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung haben grundsätzlich einen Anspruch auf Krankengeld, wenn wegen einer Krankheit Arbeitsunfähigkeit besteht bzw. eine stationäre Krankenhausbehandlung oder Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt wird – s. hierzu auch: Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Die gesetzlichen Vorschriften (§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VI –) schreiben vor, dass der Anspruch auf Krankengeld unter anderem dann endet, wenn einem Versicherten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt wird. In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, ob der ...