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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Sondermeldung ersetzt ab 2008 Vorausbescheinigung
Datensatz

Neue Sondermeldung ab dem Jahr 2008

Arbeitgeber müssen aktuell das Arbeitsentgelt der letzten drei Monate einer Beschäftigung im Voraus bescheinigen, wenn der Arbeitnehmer danach eine Rente wegen Alters (z. B. Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, u.s.w.) beantragt. Dies erfolgt durch eine so genannte Vorausbescheinigung.

Dieses Verfahren wird ab Januar 2008 vereinfacht. Die Vorausbescheinigung entfällt und wird durch eine Sondermeldung ersetzt.

Hintergrund

Damit der Rentenversicherungsträger nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses nahtlos die Altersrente berechnen und auszahlen kann, werden die beitragspflichtigen Einnahmen der letzten drei Monate – die noch nicht ausgezahlt wurden – ...

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Pflege

Bemessungsgrundlage und Beitragshöhe für rentenversicherungspflichtige Pflegepersonen

Pflegepersonen sind unter bestimmten Voraussetzung in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Hierdurch sollen Lücken in der Altersversorgung vermieden werden. Die Beiträge hierfür werden durch die Pflegekasse übernommen, die die Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit übernimmt. Einzelheiten hierzu können Sie dem Artikel Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen (RV-Pflicht von ...

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Pflegeperson

Die Rentenversicherungspflicht von ehrenamtlichen Pflegepersonen

Unter bestimmten Voraussetzungen sind ehrenamtliche/nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Der Gesetzgeber erkannte die Notwendigkeit, dass die soziale Sicherung von Pflegepersonen verbessert werden musste. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Pflegebereitschaft im häuslichen Bereich gefördert und auch der hohe Einsatz der Pflegepersonen gewürdigt werden ...

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Vorstandsmitglied

Rentenversicherungspflicht von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) sind in dem Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht rentenversicherungspflichtig. Die Versicherungsfreiheit in der Gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt sich jedoch lediglich auf die Tätigkeit als Vorstandsmitglied.

Wird neben der Vorstandstätigkeit noch eine weitere Beschäftigung ausgeübt, besteht in dieser Beschäftigung jedoch ...

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Bundesfreiwilligendienst

Keine Anrechnungszeiten bei Zwischenzeiten vor und nach Freiwilligem Sozialen Jahr

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 17.04.2007 (Az. B 5 R 62/06 R) entschieden, dass es sich bei Zwischenzeiten vor und nach einem freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) nicht um rentenrechtliche Zeiten (Anrechnungszeiten) handelt.

Anrechnungszeiten

Anrechnungszeiten sind rentenrechtliche Zeiten, in denen Versicherte aus vorwiegend persönlichen Gründen – die jedoch schutzwürdig sind – keine ...

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Selbstständiger

Die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbstständige

Auch Selbstständige können in der Rentenversicherung pflichtversichert sein

In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind alle hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen nicht versicherungspflichtig. Doch das Rentenversicherungsrecht ist hier nicht identisch. So kann für gesetzlich bestimmte Selbstständige Versicherungspflicht zur Gesetzlichen Rentenversicherung bestehen.

Versicherungspflicht

Ob ...

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